Arbeitsschutz

Schwitzkasten Arbeitsplatz

Eigentlich lieben wir den Sommer. Doch momentan macht die Rekordhitze das Arbeiten mitunter zur Last. Umso wichtiger ist es, vorzusorgen, um gesund durch den Arbeitstag zu kommen. Denn Arbeit bei zu hohen Temperaturen kann krank machen. Wir verraten, was der Arbeitgeber leisten muss, um ausreichenden Hitzeschutz zu gewährleisten.

Hitze: Arbeiter trinkt Wasser

Bei Hitze ausreichend Wasser zu trinken ist wichtig.

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Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Hitze- und Sonnenschutz haben. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Betrieb dazu, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die Gesundheit möglichst ausgeschlossen werden kann oder gering ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass man wie früher in der Schule auf Hitzefrei hoffen kann.

Auch einen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume gibt es nicht. Ist der allgemeine Grundsatz also wertlos?

Ohne die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) stünde es tatsächlich schlecht um das Recht auf gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen. 2004 wurde in der Verordnung festgehalten, dass Fenster, Oberlichter und Glaswände »eine Abschirmung der Arbeitsstätten gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen müssen«. 2010 wurde dieser Passus mit der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 konkretisiert: Danach soll die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad nicht übersteigen. Nur in Ausnahmefällen – wenn es draußen wärmer als 26 Grad ist – darf es auch drinnen wärmer sein. Und noch eine Abweichung von der Regel: Je schweißtreibender der Job ist, desto niedriger sollte die Raumtemperatur sein.

Doch was folgt daraus, wenn das Thermometer über die 26-Grad-Grenze klettert?

Laut ASR A3.5 dürfen Beschäftigte in diesem Fall von ihrem Arbeitgeber erwarten, dass er für Abkühlung sorgt. Er muss aktiv werden. Bewährte Mittel sind Ventilatoren, Jalousien, Markisen, häufiges Lüften und kalte Getränke. Abmahnungen wegen Minderleistung sind unzulässig. Steigt die Temperatur über 30 Grad, muss zwingend für weitere wirksame Entlastungen gesorgt werden, um die Gesundheit zu schonen.
Dazu gehören als Notmaßnahme andere Arbeitszeiten. Ein vorgezogener Arbeitsbeginn hätte beispielsweise den Vorzug, dass man die kühleren Morgenstunden nutzt. Zusätzliche Pausen sorgen für Abkühlung und Erholung. Überstunden sollten ausgeschlossen werden. Klettert die Temperatur weiter sogar über die 35-Grad-Marke, gilt der Arbeitsraum als untragbar.
Übrigens sind die Gefahren extremer Hitze für die Gesundheit wissenschaftlich unstrittig. Sie müssen nicht erst im aktuellen Fall nachgewiesen werden. Übelkeit, Schwindel und Muskelkrämpfe sind erste bedenkliche Anzeichen, dass der Kreislauf leidet oder ein Hitzekollaps droht.

Was gilt bei Arbeiten im Freien?

Bei Arbeiten im Freien sind die Folgen extremer Sonneneinstrahlung und der Ozonbelastung bekanntermaßen noch gravierender. Die nicht sichtbare UV-Strahlung ist Ursache für Haut- und Augenerkrankungen und erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Steigt die Temperatur im Schatten auf mehr als 25 Grad, muss auf schwere Arbeiten verzichtet werden. Eine frühzeitige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze unter Beachtung des UV-Index ist ratsam – ebenso wie klare Regeln über Schutzmaßnahmen, von Kopfbedeckung bis Brillen mit UV-Filter.

Was gilt für Büroarbeitsplätze?

Auch für Büroarbeitsplätze empfiehlt der DGB, Schutzmaßnahmen in Betriebsvereinbarungen zu regeln. Die Betriebsräte haben in Fragen des Gesundheitsschutzes nach Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht und ein Initiativrecht. "Es ist immer ratsam, auch für akute Hitzefälle, die ja immer häufiger werden, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und alle notwendigen Maßnahmen in einer Betriebsvereinbarung festzuzurren", rät Ursula Salzburger, von der Abteilung Rechtspolitik und Rechtsschutz der IGBCE. 
Normalerweise dürfte dies auch ohne großen Streit zu regeln sein. Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass für Fragen des Arbeitsschutzes  immer der örtliche Betriebsrat zuständig ist, weil Hitze, Kälte und Lärm Umweltprobleme seien, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ausfielen.

Was schützt konkret vor der Hitze?

  • Nachtkühlung nutzen: Die Räume in den Nacht- oder frühen Morgenstunden intensiv durchlüften.
  • Wärmequellen reduzieren: Elektrische Geräte wie Drucker oder Kopierer nur bei Bedarf nutzen.
  • Zugluft: Tischventilatoren verschaffen Kühlung. Aber Allergiker sollten sich vorsehen: Staub und Pollen könnten aufgewirbelt werden.
  • Klimaanlage: Bei der Einstellung sollte der Unterschied zur Außentemperatur moderat sein — bis zu acht Grad Celsius.
  • Sonnen- und Blendschutz: Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden. Wirkungsvoll sind außen liegende Jalousien oder Markisen und innen liegende Rollos aus hellem, reflektierendem Material.

Jedes IGBCE-Mitglied kann sich bei konkreten Fragen an seinen zuständigen Bezirk wenden. 

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