Aufsichtsratswahl
Foto: © Elephantlogic
Strategiezentrale Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein wichtiges Organ im Unternehmen. Er kontrolliert die Geschäftsleitung und stimmt die Unternehmensstrategie mit ihr ab. Die Gewerkschafter*innen der IGBCE bringen sich hier ein und vertreten eure Interessen als Arbeitnehmer*innen.

Karin Erhard, Mitglied im Geschäftsführenden Hauptvorstand der IGBCE zur Aufsichtsratswahl

Was macht der Aufsichtsrat?

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium großer Kapitalgesellschaften (wie zum Beispiel AG, GmbH, KGaA).

Daneben berät der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung und bewertet dessen Arbeit. In den meisten Unternehmen entscheidet er über die Bestellung der Geschäftsleitungsmitglieder und deren Anstellungsverträge. Der Aufsichtsrat hat also großen Einfluss auf gute und nachhaltige Unternehmensführung. 

Wichtig: Auch die Abstimmung der Unternehmensstrategie erfolgt im Aufsichtsrat. 

Unzählige Studien haben bewiesen, dass Unternehmen weniger krisenanfällig sind, wenn sie sich eng mit den Arbeitnehmervertreter*innen abstimmen. Damit künftig noch mehr von euch von der Mitbestimmung im Aufsichtsrat profitieren können, fordert die IGBCE eine Senkung der Beschäftigtenzahl, ab der ein Aufsichtsrat gewählt werden darf.


WIE SETZT SICH DER AUFSICHTSRAT ZUSAMMEN?

Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertreter*innen der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite zusammen, die die Interessen der jeweiligen Gruppe vertreten. 

Die Größe des Aufsichtsrats und die konkrete Zusammensetzung ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Mitbestimmungsform (geregelt im Mitbestimmungsgesetz, Montanmitbestimmungsgesetz und dem Drittelbeteiligungsgesetz). In paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräten ab 2.000 Wahlberechtigten sind Plätze für Vertreter*innen der Gewerkschaft (IGBCE) vorgesehen.


Warum solltest du wählen gehen?

Der Aufsichtsrat ist – wie auch der Betriebsrat – gelebte Demokratie im Unternehmen. Du kannst deinen Vertreter*innen Gewicht verleihen, um die Unternehmensstrategie mitzubestimmen. Bei den anstehenden Transformationsprozessen dürfen die Interessen von euch, den Arbeitnehmer*innen, nicht vergessen werden. Für „Sicherheit im Wandel“ braucht es eine starke Arbeitnehmer*innenbank und einen starken Aufsichtsrat.  Mit deiner Stimme kannst du also direkt beeinflussen, wer dich vertritt, wie der Aufsichtsrat arbeitet und welche Vorhaben umgesetzt werden. 

Die Arbeitnehmervertreter*innen in großen Aufsichtsräten kommen sowohl aus dem Betrieb als auch von den Gewerkschaften. Die einen kennen die Spezifika des Unternehmens und eure Diskussionen genau, die anderen bringen Erfahrungen aus anderen Betrieben oder der Politik ein. Sie alle werden von euch bzw. ihren Delegierten gewählt.  

Die Wahl der Vertreter*innen der Gewerkschaften erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen der IGBCE ggf. in Abstimmung mit anderen DGB-Gewerkschaften. Die IGBCE-Vertreter*innen bringen ihr externes Know-how in die Aufsichtsratsarbeit ein und vermitteln zwischen Standortinteressen. Deine Stimme für die IGBCE ermöglicht uns eine gute Vertretung deiner Interessen. Damit bringen wir gemeinsame Ziele in Unternehmen und Politik voran. 


Wo, wann und wie kannst du wählen?

Es gibt nicht DIE Aufsichtsratswahlen und damit auch keinen einheitlichen Termin. Auch die Amtszeit ist – anders als beim Betriebsrat – nicht einheitlich geregelt. Je nach Unternehmen und angewandtem Gesetz finden die Wahlen zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt und laufen unterschiedlich ab, in der Regel wird der Aufsichtsrat jedoch für fünf Jahre gewählt.

Wo und wann genau du in deinem Unternehmen wählen kannst, erfährst du über die üblichen Kanäle und natürlich von deiner Gewerkschaft IGBCE oder dem Betriebsrat. Auch bei anderen Fragen zur Arbeit des Aufsichtsrats oder zum Wahlablauf kannst du dich dort melden.
 

Materialien zur Aufsichtsratswahl im IGBCE-Kampagnenportal

Für die Durchführung der Aufsichtsratswahlen werden von der IGBCE eine Reihe von Materialien für Print- und digitale Anwendungen bereitgestellt. So etwa Plakate und Flyer oder Vorlagen für Social-Media-Kacheln.

Einige der bereitgestellten Materialien können angepasst bzw. individualisiert werden.

Registrierung für das IGBCE-Kampagnenportal 

Kurzanleitung zur Nutzung des IGBCE-Kampagnenportals

IGBCE-Kampagnenportal