Konzernweit

„Der Vorstand muss sein Versprechen halten“

Nach intensiven Beratungen zum angekündigten grundlegenden Umbau- und Kostensenkungsprogramm Evonik Tailor Made haben die Sozialpartner einen Rahmeninteressenausgleich und Rahmensozialplan vereinbart. Wie von der IGBCE gefordert, soll der geplante Personalabbau sozialverträglich erfolgen. IGBCE-Vorstandsmitglied Alexander Bercht erklärte, nun müsse der Konzern zukunftsfähig aufgestellt werden und sein Versprechen für zukunftsfähige Strukturen einlösen.

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Foto: © Stefan Koch

Anfang März hatte Evonik angesichts schwacher Geschäftsentwicklung und der nach wie vor kritischen Lage der Chemieindustrie in Deutschland ein Stellenabbau- und Kostensenkungsprogramm in einer bis jetzt nicht gekannten Dimension angekündigt: Danach plant Evonik, weltweit 2000 Stellen abzubauen, davon den weit überwiegenden Teil, nämlich 1500 Stellen, in Deutschland. Ziel ist es, die Kosten jährlich um rund 400 Millionen Euro zu senken und die Strukturen zukunftsfähig aufzustellen. Betroffen sind direkt oder indirekt alle Beschäftigten auf den verschiedenen Ebenen und in den unterschiedlichsten Funktionen des Konzerns  

Der Stellenabbau soll im Rahmen des Programms „Evonik Tailor Made“ (ETM) sozialverträglich bis Ende 2026 ablaufen: Ältere Beschäftigte können den Konzern gegen Zahlung eines finanziellen Ausgleichs verlassen, zudem sollen künftig freiwerdende Stellen grundsätzlich intern nachbesetzt werden, wenn das möglich ist. Dafür wird eine interne Personalvermittlung aufgebaut. Betriebsbedingte Kündigungen bleiben ausgeschlossen. Das haben IGBCE und Gesamtbetriebsrat in mehreren Verhandlungsrunden mit der Unternehmensseite durchgesetzt.  

IGBCE-Vorstandsmitglied Alexander Bercht, zugleich stellvertretender Vorsitzender des Evonik-Aufsichtsrat, stellt dazu aber auch klar: „ETM wird eine einschneidende Wirkung für den Konzern haben. Mit den Vereinbarungen haben wir einen Rahmen geschaffen, um den Personalabbau sozialverträglich zu gestalten. Das Ganze muss aber so umgesetzt werden, dass es nicht auf dem Rücken der Belegschaft ausgetragen wird. Konkret: Der Vorstand muss sein Versprechen einlösen, dass auch die Beschäftigten echte Verbesserung ihrer alltäglichen Arbeit erleben, etwa indem auch Aufgaben wegfallen. Es darf keine Überlastung der Beschäftigten geben. Es müssen Strukturen geschaffen werden, die auch auf die Transformations-Herausforderungen von Evonik einzahlen und diese befördern. Es darf kein reines Kostensenkungsprogramm sein“.

Bercht verwies auch auf den bereits 2022 mit dem Konzern vereinbarten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis Ende 2032. Der sei einmalig in der Branche, und Ergebnis harter Verhandlungen genauso wie langjährig erprobter Sozialpartnerschaft. „Aber auch das ist kein Selbstläufer, sondern muss auf beiden Seiten immer wieder neu bewiesen werden“, sagte Alexander Bercht.  

Auch Martin Albers, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats bei Evonik, verwies auf diese Vereinbarung. „Evonik war bislang mit Krisen dieser Art nicht konfrontiert, weshalb es umso bedeutsamer ist, dass wir den bei Evonik in Deutschland bestehenden Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen bis zum Ende des Jahres 2032 durchgesetzt haben. Dieser Schutz greift nun erstmalig“, so Albers. „Darüber hinaus haben wir mit dem Arbeitgeber intensiv verhandelt, und für betroffene Kolleginnen und Kollegen rentennaher Jahrgänge eine Abfindung ausgehandelt, die sie bis zum frühestmöglichen Renteneintritt absichert.“

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Foto: © Evonik Industries AG
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