IGBCE Bezirk Mittelhessen

IGBCE Satzungsgremien: Die Konferenz möge beschließen…. Seminar zur Antragsformulierung in der IGBCE

Der Gewerkschaftskongress ist das oberste Organ der IGBCE. Vorgeschaltet sind die Vertrauensleute-Ortsgruppenwahlen, die Personengruppenkonferenzen (Frauen und Jugend) sowie die Bezirks- und Landesbezirkskonferenzen. Alle Satzungsgremien können Anträge an die jeweiligen Konferenzen stellen.

Auf den unterschiedlichen satzungsgemäßen Konferenzen und Kongressen der IG BCE (Gewerkschaftskongress, Landesbezirksdelegiertenkonferenz oder Bezirksdelegiertenkonferenz) werden in der Regel viele Anträge eingebracht, diskutiert, geändert und beschlossen.

Foto: Bildung (1)
Foto: © IGBCE Mittelhessen

Aber wozu brauche ich überhaupt einen Antrag?

Generell stellt man einen Antrag, weil man etwas verändern möchte oder weil man möchte, dass eine bestimmte Position vertreten wird. Wird ein Antrag beschlossen, so ist er Teil der Beschlusslage der IG BCE. Die offizielle Beschlusslage muss dann nach außen als offizielle Meinung vertreten werden. Angenommene Anträge können nicht nur Positionen definieren oder verändern, sondern auch konkrete Aktionen bis hin zu umfassende Aktivitäten auslösen. Mit einem gut und überzeugend formulierten Antrag kann man also eine Menge bewegen.

In diesem Seminar werden wir mit euch gemeinsam darstellen, wie ein satzungsgemäßer Antrag aussieht und was alles beachtet werden muss.

Schwerpunkte sind:

  • Der Antragsinhalt, Antragstext
  • Forderungen stellen
  • Die Antragsbegründung
  • Den Antrag schreiben
  • Den Antrag einreichen

Von Freitag, 20.09.24 ab 18:00 Uhr bis Samstag, 21.09.24 ca. 16:00 Uhr

Alle weiteren Informationen zum Schulungsangebot findet ihr im beigefügten Flyer.

Wir würden uns freuen, wenn alle unsere Satzungsgremien das Angebot annehmen und wir uns auf der Schulung sehen.

Weitere Informationen