Exklusive Unterstützung durch Fachanwälte der Arbeitnehmerkanzlei Franzmann, Geilen, Brückmann
Gefährliche Arbeitsbereiche und -situationen müssen identifiziert sowie sinnvolle Schutzmaßnahmen gefunden werden. In den meisten Betrieben wurde bisher eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem ArbSchG durchgeführt, doch leider beinhalten nur wenige der sogenannten Gefährdungsbeurteilungen auch die psychischen Belastungen. Mit der Änderung des ArbSchG ist der Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, auch diese Art von Belastungen zu erfassen und in die Gefährdungsbeurteilung zu integrieren.
Schwerpunkte sind:
- Die Beschäftigten müssen Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz erhalten. Sie sollen anschließend in der Lage sein, Gesundheitsgefährdungen zu erkennen und sachgerecht reagieren zu können.
- Verfahren und Eckpunkte zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (Handlungshilfen)
- Rolle der Betriebsräte
Die Anmeldungen erfolgen per E-Mail an: bezirk.mittelhessen@igbce.de