Neue Vorgaben zum Datenschutzkonzept im Betriebsrat durch das Bundesarbeitsgericht
Immer wieder kommt es vor, dass der Arbeitgeber sich weigert, dem Betriebsrat verlangte Auskünfte zu übermitteln. Dabei stützen sich Arbeitgeber immer häufiger auf datenschutzrechtliche Bedenken und lehnen mit diesem Argument die Erfüllung von Informationsansprüchen ab.
Tatsächlich können Auskunftsverlangen abgelehnt werden, wenn im Betriebsratsgremium keine hinreichenden Datenschutzmaßnahmen getroffen wurden. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt wichtige Anhaltspunkte dafür, welche Maßnahmen im Rahmen eines Datenschutzkonzept geregelt sein müssen.
Im Rahmen des Seminars werden die nachstehenden Schwerpunkte behandelt:
Anmeldung sowie weitere Informationen gibt es im beigefügten Flyer.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme! Euer Bezirksteam Mittelhessen!