IGBCE Bezirk Mittelhessen

Betriebsratswahl bei Nephrocare: Hausverbot für Wahlvorstandsvorsitzenden

Eklatante Behinderung von Betriebsratswahl im Dialysezentrum Wetzlar Mitte von Nephrocare, einem Unternehmen des Fresenius-Konzerns: Am Donnerstag, den 20. Juli 2023, hat die Geschäftsführung den Wahlvorstandsvorsitzenden von der Arbeit freigestellt und ihm Hausverbot erteilt. „Man hindert ihn dadurch daran, sein Recht als Wahlvorstandsmitglied auszuüben“, sagt Alexander Wiesbach, für das Unternehmen zuständiger Gewerkschaftssekretär der Pharmagewerkschaft IGBCE.

Foto: BR Wahl bei Nephrocare Wetzlar
Foto: © Astrid Rasner

Am Dienstag, den 25. Juli, steht die Auszählung der Stimmen der Betriebsratswahl an. Die Aufgabe des Wahlvorstandsvorsitzenden ist es unter anderem die Stimmenauszählung zu leiten. Er will dies trotz des Hausverbots erledigen – und nimmt es in Kauf, möglicherweise von der Polizei vom Klinikgelände geführt zu werden.

Über die Rechtsmäßigkeit des gegen ihn ausgesprochenen Hausverbots möchte der Wahlvorstandsvorsitzende nunmehr eine Klärung vor dem zuständigen Arbeitsgericht herbeiführen. „Die Vorwürfe wirken auf mich konstruiert“, sagt Alexander Wiesbach und führt weiter aus: „Als zuständige Industriegewerkschaft stehen wir an der Seite unseres Kollegen und werden ihn in dem anstehenden Rechtsstreit unterstützen und diesen tatkräftig begleiten. Die betriebliche Mitbestimmung ist ein hart erkämpftes Recht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das wir

nicht ohne weiteres preisgeben werden.“

Zum Hintergrund:

Die Arbeit im Wahlvorstand und im Betriebsrat ist eine gesetzlich geschützte Aufgabe; so gilt beispielsweise ein besonderer Kündigungsschutz. Die Behinderung der Arbeit des Betriebsrats kann im Einzelfall entweder einen Ordnungswidrigkeiten- oder sogar einen Straftatbestand erfüllen.