IG BCE zu Heuersdorf-Urteil:

Verfahrensfehler beheben

Gewerkschaft setzt weiter auf Braunkohle-Abbau

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts des Freistaats Sachsen zu Heuersdorf hat der Vorsitzende der IG BCE, Hubertus Schmoldt, die sächsische Staatsregierung aufgefordert, umgehend die beanstandeten Verfahrensfehler zu beheben und ein entsprechend korrigiertes Gesetz einzubringen.

»Es darf keinen Zweifel an dem Willen der Politik zur Weiterführung des Braunkohlenbergbaus geben.« Die entsprechenden Entscheidungen müssen zügig fallen, damit es auch künftig Planungssicherheit für den Braunkohlenbergbau und die Braunkohlekraftwerke gibt. »Die Zukunft der Energieversorgung und die Sicherheit der Arbeitsplätze darf nicht an Verfahrensfehlern scheitern.«

Schmoldt: »Trotz der Liberalisierung der Strommärkte ist allgemein unbestritten, dass einzelne Länder und auch die Bundesrepublik mit auf ihre heimischen Energien setzen müssen. Die deutsche Braunkohle ist ein subventionsfreier und wettbewerbsfähiger Energieträger. Die nach der Wende errichteten hochmodernen Braunkohlekraftwerke brauchen Zukunftssicherheit, damit weder milliardenschwere Fehlinvestitionen noch eine Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen entstehen.«

Bei einer sorgfältigen Abwägung zwischen den privaten Interessen der Anwohner und dem der Öffentlichkeit müsse letztendlich das Gemeinwohl und damit die Energieversorgungssicherheit Vorrang behalten. Hubertus Schmoldt: »Dafür sprechen auch die Ergebnisse des von der Bundesregierung initiierten Energiedialogs 2000, die einen heimischen Energiesockel - und dazu gehört auch die ostdeutsche Braunkohle - festschreiben.«