Aventis / Arbeitnehmer-Beteiligung im Aufsichtsrat geregelt

Schmoldt: Tragfähiger Kompromiss

Hannover/Strasbourg. Die Informations- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat des französisch-deutschen Konzerns Aventis sind vertraglich geregelt. Das Abkommen wurde jetzt von den französischen und deutschen Gewerkschaften, der Europäischen Förderation der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften (EMCEF) und dem Unternehmen unterzeichnet.

Nach Auffassung des IG-BCE-Vorsitzenden Hubertus Schmoldt ist ein durchaus tragfähiger Kompromiss erreicht worden. »Entscheidend ist der Einstieg in die Praxis qualifizierter Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Organen transnationaler Unternehmen«, sagte Schmoldt, der auch Präsident der EMCEF ist.

Im vergangenen Jahr hatten die Verhandlungspartner eine grundsätzliche Vereinbarung mit der Unternehmensleitung über die Arbeitnehmerbeteiligung bei Aventis unter Dach und Fach gebracht. Es war dies die erste Regelung dieser Art in der Europäischen Union. In der praktischen Umsetzung des Abkommens haben sich jedoch Probleme ergeben. Der jetzt abgeschlossene Zusatzvertrag stellt eine pragmatische und zugleich innovative Lösung sicher.

Vorgesehen ist, dass vier von den sechs Vertretern der Arbeitnehmer - je zwei Franzosen und Deutsche - über die Versammlung der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Aventis S.A. gewählt werden. Die Arbeitnehmervertreter haben die selben Rechte wie die zehn Kapitalvertreter im Aufsichtsrat.

Von den zwei dem Comité d'Enterprise (= CE, Betriebsausschuss der Arbeitnehmer) in Strasbourg nach französischem Recht zustehenden Sitzen wird einer auf Vorschlag der EMCEF besetzt. Der Zustimmung des CE zu dieser Verfahrensweise wird im Gegenzug die Beteiligung eines Vertreters dieses Organs im »Ausschuss Europäischer Dialog« der Aventis S.A. entsprechen. Aus gewerkschaftlicher Sicht werden damit die Chancen für eine effektive Kommunikation der Arbeitnehmervertreter von den verschiedenen Ebenen und Einheiten innerhalb des Aventis-Konzerns entscheidend verbessert.

Diese Übereinkunft bedarf jetzt noch der formellen Zustimmung durch die Hauptversammlung der Anteilseigner. Damit ist dann der Weg frei für die Entwicklung weiterer positiver Praxis des transnationalen sozialen Dialogs auf Unternehmensebene. Gleichzeitig wird so auch ein Meilenstein auf dem Weg zur Mitbestimmung in Europäischen Aktiengesellschaften gesetzt.