Gemeinsame Empfehlungen der Chemie-Sozialpartner

Qualifizierung während Kurzarbeit - Gestärkt aus der Krise

Hannover/Wiesbaden. Die IG BCE und der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) haben sich auf gemeinsame Hinweise und Empfehlungen zur Qualifizierung während Kurzarbeit geeinigt. Qualifizierung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Investition in die Zukunft für Beschäftigungsfähigkeit, Arbeitsplatzsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Chemie-Sozialpartner werben seit Jahren für Weiterbildung und haben schon 2003 mit dem Qualifizierungstarifvertrag moderne, zukunftsfähige Rahmenregelungen geschaffen, die angesichts des demografischen Wandels noch durch den neuartigen Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie vom 16. April 2008 erweitert worden sind.

Die aktuellen wirtschaftlichen Probleme durch die Finanzkrise und die nachteiligen Folgen für die Realwirtschaft stellen die Unternehmen und ihre Beschäftigten vor große Herausforderungen, die es verantwortungsvoll zu meistern gilt. BAVC und IG BCE begreifen Krisen immer auch als Chancen, die im gemeinsamen Interesse genutzt werden sollten.

Damit Qualifizierung während Kurzarbeit erfolgreich praktiziert werden kann, müssen aus Sicht der Chemie-Sozialpartner insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt sein:

O Ein schlankes und schnelles Antragsverfahren von Qualifizierung in Kombination mit Kurzarbeit gegenüber der Agentur für Arbeit, um insbesondere auch KMU für die neu geschaffenen Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung zu gewinnen.

O Um den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf der Unternehmen in der Chemie-Branche abzubilden, muss die Förderung von Qualifizierung während Kurzarbeit durch die Arbeitsagenturen flexibel und bedarfsgerecht umgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass bei der Anwendung der „Richtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld vom 18. Dezember 2008" folgende Notwendigkeiten zu berücksichtigen sind:

- Förderfähigkeit von Qualifizierungen für alle Beschäftigten in Kurzarbeit, d.h. auch für nicht gering qualifizierte Arbeitnehmer.

- Zulassung der unterschiedlichsten Zeitmodelle von Qualifizierung in Abhängigkeit vom praktizierten Kurzarbeitsmodell, d.h. z.B. Qualifizierungen in Wochen- oder Monatsblöcken, aber auch tageweise oder als Stundenmodelle.

- Zulassung unterschiedlichster Qualifizierungsformen, sowohl am Arbeitsplatz, in Kombination mit e-Learning-Modulen, als auch in Form von Kursen, Lehrgängen und Seminaren.

- Förderfähigkeit von Inhouse-Maßnahmen als zugelassene Alternative, die arbeitsplatznah in den Unternehmen, ggf. auch durch eigene Bildungsabteilungen realisiert werden.

- Zulassung von Maßnahmen, die zu Teilqualifikationen führen (z.B. IHK-Zertifikate) bzw. bei denen Maßnahmen-Zertifikate durch die beauftragten Bildungsdienstleister vergeben werden, auch bei Inhouse-Maßnahmen der Unternehmen selbst.

- Verzicht auf die zwingende Erforderlichkeit einer AZWV-Zulassung des Bildungsträgers und der Qualifizierungsmaßnahme, wenn die Unternehmen selbst bzw. der beauftragte Bildungsdienstleister der Arbeitsagentur ein bedarfsgerechtes Qualifizierungskonzept vorlegen. Hierzu ist ein unbürokratisches Nachweisverfahren erforderlich. Zur Qualitätssicherung können durch die BA entsprechende Beurteilungskriterien für Qualifizierungs¬maßnahmen veröffentlicht werden.

Den Volltext der gemeinsamen Hinweise und Empfehlungen der Chemie-Sozialpartner zur Qualifizierung während Kurzarbeit finden Sie als Anhang.