IG-BCE-Beirat: Anpassung nur ohne Kündigungen

Option für langfristigen Bergbau erhalten

Der Beirat der IG Bergbau, Chemie, Energie hat die grundsätzliche kohlepolitische Position der IG BCE bekräftigt. In seiner heutigen Sitzung in Hannover hat das höchste Gremium der IG BCE zwischen den Gewerkschaftskongressen einstimmig folgende Entschließung verabschiedet:

„Deutschland braucht langfristig die Fähigkeit zur Förderung von Steinkohle und den Zugang zu den Lagerstätten. Das ist nur mit einem lebenden Steinkohlenbergbau möglich. Deshalb lehnt die IG BCE einen Auslaufbergbau ab.

Deutschland ist bei seiner Energieversorgung fast zu zwei Dritteln auf Importe angewiesen. Diese Abhängigkeit wird weiter steigen. Zugleich wird Energie weiter knapper und teurer werden. Die weltweiten Verteilungskämpfe werden sich verstärken. Auch die Europäische Kommission sieht diese Risiken. Sie hat deshalb ausdrücklich den EU-Mitgliedstaaten gestattet, die Sicherung ihrer Energieversorgung und den Zugang zu den Lagerstätten durch Beihilfen zu fördern. Sie betont, dass für einen nachhaltigen Energiemix der Zugriff auf eine heimische Produktion in strategischem Umfang zwingend notwendig sei.

Vor diesem Hintergrund verurteilt der Beirat, dass vor allem die nordrhein-westfälische Landesregierung und Teile der Bundesregierung die kohlepolitischen Zusagen aus dem Sommer 2003 einseitig aufgekündigt haben. Das ist ein weiterer Beleg für die Unzuverlässigkeit der Politik. Ebenso verurteilt der Beirat die Ausstiegsentscheidung der saarländischen Landesregierung für das Jahr 2012.

Für die Gespräche über die Zukunft des deutschen Steinkohlenbergbaus mit der Bundesregierung und den Regierungen der Kohleländer sind für uns folgende Eckpunkte unverzichtbar:

  1. Die Finanzierung des deutschen Steinkohlenbergbaus erfordert eine langfristige Regelung mindestens bis 2018.

  2. Die Option für einen Steinkohlenbergbau in Deutschland über 2018 hinaus darf nicht aufgegeben werden.

  3. Der Anpassungsprozess im Steinkohlenbergbau muss weiterhin sozialverträglich erfolgen. Betriebsbedingte Kündigungen in die Arbeitslosigkeit müssen ausgeschlossen bleiben.

  4. Zur Schaffung von Planungssicherheit für Bergleute und Bergbau ist eine gesetzliche Regelung nötig."

Der IG-BCE-Vorsitzende Hubertus Schmoldt hatte zuvor über den Stand der Gespräche zur Kohlefinanzierung mit der Bundesregierung und den Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes berichtet.