5. Ordentlicher Kongress der IG BCE / Antragsberatung

Mehr Rechte für Betriebsräte

Die IG BCE fordert ein Recht auf Mitbestimmung von Betriebsräten bei Leiharbeit und anderen Formen der Fremdbeschäftigung. Das hat der Gewerkschaftskongress der IG BCE am Donnerstag (17. Oktober) beschlossen.

Abstimmung

Es ist beschlossen: die IG BCE fordert ein Recht auf Mitbestimmung von Betriebsräten bei Leiharbeit und anderen Formen der Fremdbeschäftigung.

Der Trend, verstärkt Leiharbeitsbeschäftigte und Beschäftigte mit Werkvertrag in den Unternehmen einzusetzen, ist ungebrochen. In der Folge sind wachsende Anteile der Belegschaften nicht oder nur ungenügend durch Betriebsräte vertreten. Um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen einzudämmen, müsse Betriebsräten ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen, aber auch bei der Vergabe von Werkverträgen eingeräumt werden.

Auch die befristete Einstellung ist heute zur Regel geworden. Was als Instrument erforderlicher Flexibilisierung und Beschäftigungsförderung gedacht war, wird von den Unternehmen zunehmend missbraucht. Für die Beschäftigten geht das mit der Unmöglichkeit einer stabilen Lebensplanung einher. Die IG BCE fordert ein Ende der sachgrundlosen Befristungen und endlosen Kettenverträge, unter Beibehaltung der Regelung, dass ein mit Sachgrund befristetes Arbeitsverhältnis höchstens für den Zeitraum von zwei Jahren zulässig ist.

Die steigende Zahl psychischer Erkrankungen ist Ausdruck einer zunehmenden Überforderung vieler Beschäftigten. Wachsender Leistungsdruck, permanente Erreichbarkeit und die Erwartung kontinuierlicher Verbesserungs- und Rationalisierungsprozesse sind die Ergebnisse neuer Produktionskonzepte, die auf die maximale Verwertung der Arbeitskraft ausgerichtet sind – vielfach ohne Rücksicht auf die natürlichen Grenzen der menschlichen Schaffenskraft. Die bisherigen Instrumente der Mitbestimmung und Mitgestaltung reichen nicht aus, dem im erforderlichen Maße zu begegnen. Dabei erfordert schon der demografische Wandel eine Neuorientierung in der betrieblichen Personalpolitik – vom Verbrauch zum Erhalt der Arbeitskraft. Betriebsräte brauchen daher neue Chancen zur Mitgestaltung guter Arbeit. Das Prinzip der Prävention solle, so der Beschluss des Gewerkschaftskongresses, künftig stärker die Betriebsratsarbeit prägen. Dazu erhalten die Betriebsräte durch Gesetz den ausdrücklichen Auftrag, die Erhaltung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu ihrem Thema zu machen.

Ein wirksames Initiativrecht müssten Betriebsräte auch zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern erhalten, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg.