Gespräch mit EU-Energiekommissarin in Brüssel

Kohlefinanzierung wie vereinbart fortsetzen

Gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Werner Müller und dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement haben der IG-BCE-Vorsitzende Hubertus Schmoldt und sein Stellvertreter Klaus Südhofer heute in Brüssel ein Gespräch mit der für Energie zuständigen EU-Kommissarin Loyola de Palacio über die Beihilfen für den deutschen Steinkohlenbergbau geführt.

Schmoldt und Südhofer bekräftigten dabei die Haltung der IG BCE, dass der 1997 in Bonn vereinbarte Kohlekompromiss umgesetzt und die Finanzierung des deutschen Steinkohlenbergbaus bis 2005 wie vereinbart fortgesetzt werden muss. Der Kompromiss hat eine Halbierung von Beihilfen und Belegschaft bis 2005 zur Folge und setzt damit auch die von der EU geforderte Degression um. Damals hat die EU-Kommission den Anpassungsplan des deutschen Steinkohlenbergbaus genehmigt.

Wenn die Kommission nun Einwände gegen die Beihilfen erhebt, ist das auch deshalb nicht nachzuvollziehen, weil die Bergleute nach der Bonner Vereinbarung bereits zusätzliche Opfer gebracht haben. Wegen der Preisentwicklung an den Weltkohlemärkten und des starken Dollars sind Stilllegungen vorgezogen worden und wurde die Fördermenge stärker als vorgesehen reduziert. Weitere Belastungen sind nicht nur Bergbau und Bergleuten nicht zuzumuten, sie wären zudem ohne betriebsbedingte Kündigungen nicht zu bewältigen und würden soziale Unruhe zur Folge haben.

Bei dem Gespräch wurden unterschiedliche Interpretationen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 1999 deutlich. Die Kommission will die auf das Jahr 1997 bezogene Entscheidung des Gerichts offenbar auf den gesamten Zeitraum bis 2005 anwenden. Das ist jedoch unzutreffend, denn der Anpassungsplan des deutschen Steinkohlenbergbaus sieht sowohl eine Degression bei der Absatzförderung als auch eine Konzentration auf die Zukunftsbergwerke vor. Genau dies hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung grundsätzlich bestätigt und Beihilfen für mit dem europäischen Recht vereinbar erklärt, wenn dadurch die Wirtschaftlichkeit verbessert wird.

Das Gespräch hat noch nicht zu einer abschließenden Verständigung geführt. Der Bundeswirtschaftsminister wird der Kommission kurzfristig umfassende Zahlen zur Anpassung des deutschen Steinkohlenbergbaus für den Zeitraum von 1997 bis 2005 zur Verfügung stellen. Danach erscheint eine Genehmigung der Beihilfen für 2000 noch im September möglich.