Für Fortschreibung Steinkohle-Beihilfen

Eigene Energiequellen stärken

Die IG BCE hat die Europäische Union zur Fortschreibung der Beihilferegelung für den Steinkohlenbergbau über 2010 hinaus aufgefordert. Auch nach dem Auslaufen der jetzt gültigen Regelung müsse Europa die eigenen Energiequellen nutzen, um die Abhängigkeit von Importen zu verringern.

"Die Entwicklung auf den Weltenergiemärkten mit dramatischen Preisanstiegen und wachsender Energienachfrage macht deutlich, dass Deutschland und Europa auf keine ihrer eigenen Energiequellen verzichten können," sagte der IG-BCE-Vorsitzende Hubertus Schmoldt, "eine langfristig sichere Energieversorgung ist eine Überlebensfrage für Europas Industrieländer. Wir setzen deshalb unverändert auf einen ausgewogenen Energiemix, in dem auch die heimischen Ressourcen Stein- und Braunkohle genutzt werden. Eine deutsche Steinkohleförderung über 2010 hinaus liegt auch im Interesse Europas."

In ihrem Schreiben an die EU-Kommission verweist die IG BCE auf das EU-Grünbuch für eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie, in dem die Kommission selbst auf die Notwendigkeit einer Minimierung der Abhängigkeit von Rohstoff- und Energieimporten drängt. Für einen nachhaltigen Energiemix sei der Zugriff auf eine heimische Produktion in strategischem Umfang zwingend notwendig.

"Der EU-Steinkohlenbergbau braucht über 2010 hinaus langfristige Planungssicherheit und dazu verlässliche Rahmenbedingungen. Die Degression der deutschen Steinkohlenförderung muss durch die Förderung eines stabilen Sockels ersetzt werden. Dem dürfen die europäischen Regelungen über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau nicht entgegen stehen," heißt es in der Stellungnahme der IG BCE weiter. Bei der Weiterentwicklung der EU-Verordnung müsse deshalb darauf geachtet werden, dass zur langfristigen Sicherung der Kohleförderung auch Investitionen in die Lagerstätten möglich bleiben. Zur Begleitung des Anpassungsprozesses im Steinkohlenbergbau müssten Beihilfen für die Stilllegung von Bergwerken auch nach 2007 möglich bleiben. Die entsprechende Befristung in der jetzt gültigen Verordnung solle deshalb entfallen.

Mit ihrer Stellungnahme beteiligt sich die IG BCE am Konsultationsverfahren der EU-Kommission zur Überprüfung der Ratsverordnung 1407/2002, in der die zur Zeit gültige Beihilferegelung festgelegt ist. Bestandteil dieser Verordnung ist, dass die EU-Kommission bis Ende 2006 einen Bericht über ihre Anwendung und eventuelle Änderungsvorschläge vorlegt. Die IG-BCE-Stellungnahme ist im Wortlaut unter www.igbce.de abrufbar.