Arbeitszeit

Bischoff: Schluss mit der Gespenster-Debatte

Hannover. Zur Diskussion über die Arbeitszeitverlängerung erklärt Werner Bischoff, im geschäftsführenden IG-BCE-Hauptvorstand für die Tarifpolitik zuständig:

Es gilt unter Politkern im Augenblick als ausgeprochen chic, sich mit unausgegorenen Vorschlägen zur Arbeitszeit zu Wort zu melden. Sachverstand spielt dabei leider jedoch keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Es scheint geradezu ein Wettbewerb um die abstruseste Idee zu laufen. Von der 40-, über die 43-, 45- oder 48-Stunden-Woche ist alles im Angebot. Wenn das so weiter geht, wird zu Weihnachten sicher irgendwer die 60-Stunden-Woche fordern.

Es melden sich jedoch nicht nur Politiker unterschiedlicher couleurs zu Wort. Stellungnahmen von Arbeitgeberverbandsvertretern oder einzelnen Unternehmensvorständen machen deutlich, dass es auch in manchen Chefeteagen an tariflichem Durchblick und Verantwortungsbewußtsein mangelt. Es sollte klar sein, dass mit derlei Äußerungen die bisherige gemeinsame, vernunft- und konsensorientierte Arbeitszeitpolitk auf den Kopf und in Frage gestellt wird.

Die ersten Signale für eine wirtschaftliche Belebung sind nicht zu übersehen. Einige scheinen davon zu träumen, im Vorgriff auf diese Entwicklung die Arbeitszeit generell auszuweiten. Dies ist mit der IG BCE nicht zu machen.

Es muss endlich Schluss sein mit dieser Gespensterdebatte.

In unseren Tarifabkommen sind zahlreiche Flexibilisierungsmöglichkeiten fixiert. Gerade dies begründet die Stärke und Verbindlichkeit unserer Flächenverträge. Da gibt es nichts zu verstecken.

Die Palette reicht von Überstundenregelungen über Arbeitszeitkorridore bis hin zu langfristigen Arbeitszeitkonten. Ein Beispiel. Die wöchentliche Arbeitszeit in der chemischen Industrie beträgt 37,5 Stunden. Davon kann - unter bestimmten Bedingungen - um zweieinhalb Stunden nach unten oder oben abgewichen werden. Sowohl die 35- als auch die 40-Stundenwoche sind also möglich. Dies ist der Rahmen für passgenaue betriebliche Regelungen.

Die Tarifverträge stellen also eine Reihe Instrumente zur Verfügung, mit denen schwierige betriebliche Situationen gemeistert werden können. Den Praxistest haben diese Klauseln längst bestanden. Derjenige muss noch geboren werden, der den Nachweis antreten kann, dass die Tarifverträge keinen Raum für maßgeschneiderte betriebliche Lösungen bieten.