Historische Einigung in Papierindustrie

Bundesentgeltrahmentarifvertrag in der Papierindustrie steht

IGBCE und Arbeitgeber unterzeichnen Bundesentgeltrahmentarifvertrag in der Papierindustrie.

Papierindustrie
Foto: © Helge Krückeberg

Die Papiergewerkschaft IGBCE hat sich mit dem Arbeitgeberverband „Die Papierindustrie“ (DPI) auf einen Bundesentgeltrahmentarifvertrag für die 40.000 Beschäftigten der Branche geeinigt. Zwei Jahre hatten sich die Verhandlungen hingezogen, die finale Verhandlung zwischen Arbeitgebern und IGBCE fand am 24. Juni statt. Am 14. Juli hat die Bundestarifkommission der IGBCE dem Tarifvertrag ohne Gegenstimme zugestimmt.  

 „Die Einigung ist ein historischer Erfolg“, sagt IGBCE-Tarifsekretär Frieder Weißenborn. Er betont: „Mit der Zustimmung der Bundestarifkommission ist die Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Papierindustrie beendet und wir haben nach jahrzehntelangen Diskussionen das Thema Entgelttarifvertrag im letzten großen IGBCE-Flächentarifvertrag endlich erfolgreich bewältigt.“ 

In den Entlohnungsstrukturen wird nun nicht mehr zwischen Löhnen (für Arbeitern) und Gehältern (für Angestellte) unterschieden, sondern für alle Beschäftigten gelten die gleichen Bedingungen. „Der Vertrag stellt so die qualifizierte gewerbliche Tätigkeit mit der Angestelltentätigkeit gleich“, betont Weißenborn und ergänzt: „Endlich haben wir eine zeitgemäße Entgeltstruktur, die zur Digitalisierung und Transformation der Papierbranche passt.“ 

Geeinigt haben sich beide Seiten auf einen Entgeltgruppenkatalog mit 13 Entgeltgruppen und dazu gehörigen Orientierungsbeispielen.   

Die IGBCE hat durchgesetzt, dass die Beschäftigten im Rahmen einer tariflichen Regelüberführung (Zuordnung Lohn-/ Gehaltsgruppen zu Entgeltgruppen) in den Entgeltrahmentarifvertrag eingruppiert werden, die von den regionalen Vertragsparteien verhandelt wird.   

Auf tarifdynamische Besitzstandsregelungen haben sich beide Seiten ebenfalls geeinigt: Sinkt das Entgelt durch den Übergang von Lohn und Gehalt in Entgelt, werden die Differenzbeträge über einen Zeitraum von 15 Jahren als tarifliche Ausgleichszulagen garantiert. Diese Zulagen steigen bei Tariferhöhungen jeweils um den gleichen Prozentsatz wie das Tarifentgelt.  

Der Bundesentgeltrahmentarifvertrag tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2023 müssen die regionalen Arbeitgeberverbände und IGBCE-Landesbezirke die Verträge über Entgeltsätze (Entgeltgitter) abschließen. Nach Abschluss der regionalen Entgeltverträge haben die Unternehmen zwölf Monate Zeit, diese betrieblich umzusetzen.  

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Bundesentgeltrahmentarifvertrag (BETV) Papier
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