Neue Zusammenarbeit mit dem DGB-Rechtsschutz und Auswirkungen auf unseren Bezirk Alsdorf
Sozialrecht: Im gesamten Bereich des Sozialrechts wird der DGB-Rechtsschutz die Erstberatung und die Fallaufnahme übernehmen.
Unsere Mitglieder wenden sich direkt telefonisch an das jeweils zuständige Rechtsschutzbüro mit ihrem Anliegen.
Die Zuständigkeiten der DGB-Büros richten sich im Sozialrecht nach dem Wohnort.
Wohnort | Zuständigkeit DGB-Rechtsschutzbüro |
Städteregion Aachen >>> | Aachen |
Kreis Heinsberg >>> | Aachen |
Kreis Düren >>> | Düren |
Rhein-Erft-Kreis >>> | Köln |
Rhein-Kreis Neuss >>> | Mönchengladbach |
DGB-Rechtsschutz GmbH:
Büroöffnungszeiten für alle Standorte:
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:00 Uhr
Büro Aachen Aachen@dgbrechtsschutz.de
Dennewartstr. 17 Telefon: +49 241 18016-0
52070 Aachen Fax: +49 241 18016-20
Büro Düren Dueren@dgbrechtsschutz.de
Kämergasse 27 Telefon: +49 2421 27221
52349 Düren Fax: +49 2421 27219
Büro Köln Koeln@dgbrechtsschutz.de
Hans-Böckler-Platz 1 Telefon: +49 221 51001-00
50672 Köln Fax: +49 221 51001-50
Büro Mönchengladbach Moenchengladbach@dgbrechtsschutz.de
Hohenzollernstr. 124-126 Telefon: +49 2161 82495-22
41061 Mönchengladbach Fax: +49 2161 82495-50
Büro Düsseldorf Duesseldorf@dgbrechtsschutz.de
Friedrich-Ebert-Str. 34-38 Telefon: +49 211 779239-0
40210 Düsseldorf Fax: +49 211 77923939
Die Widerspruchs- und Klagefrist im Sozialrecht beträgt ab Zugang des Bescheides einen Monat. Wichtig: Unsere Mitglieder müssen bei der Fallaufnahme in den Rechtsschutzbüros die IGBCE-Mitgliedschaft nachweisen und daher den IGBCE-Mitgliedsausweis vorlegen.
Arbeitsrecht: In Kündigungsschutzverfahren wenden sich unsere Mitglieder direkt an das zuständige Büro des DGB-Rechtsschutzes. In diesen Verfahren ist Eilbedürftigkeit gegeben (Stichwort: Klagefrist 3 Wochen ab Zugang der Kündigung). Unser Mitglied muss alle erforderlichen Unterlagen dem Rechtsschutzbüro unmittelbar vorlegen (Kopie der Kündigung, des Arbeitsvertrages und der drei letzten Entgeltabrechnungen).
Bitte allerdings beachten:
Im Arbeitsrecht ist bei der Zuständigkeit des DGB-Büros der Arbeitsort entscheidend.
Beispiel: Die Kollegin wohnt in Rommerskirchen (Rhein-Kreis Neuss), arbeitet aber in Erkelenz (Kreis Heinsberg). Dann ist für ein sozialrechtliches Verfahren das Büro Mönchengladbach zuständig (wegen Wohnort). Bei einem Kündigungsschutzverfahren ist als arbeitsrechtliches Verfahren allerdings das Büro Aachen (wegen Arbeitsort) zuständig.
In allen anderen arbeitsrechtlichen Verfahren (außer Kündigungen) sind die jeweils zuständigen Sekretäre des Bezirks Ansprechpartner und kümmern sich um die Fallaufnahme. Die Zuständigkeit richtet sich nach der festgelegten Betriebsbetreuung.
Der Bezirk ist telefonisch unter 02404 9097-0 oder per Mail bezirk.alsdorf@igbce.de erreichbar.