IGBCE-Bezirk Alsdorf

Rechtsberatung für IGBCE-Mitglieder

Neue Zusammenarbeit mit dem DGB-Rechtsschutz und Auswirkungen auf unseren Bezirk Alsdorf

Sozialrecht: Im gesamten Bereich des Sozialrechts wird der DGB-Rechtsschutz die Erstberatung und die Fallaufnahme übernehmen.

Unsere Mitglieder wenden sich direkt telefonisch an das jeweils zuständige Rechtsschutzbüro mit ihrem Anliegen.

Die Zuständigkeiten der DGB-Büros richten sich im Sozialrecht nach dem Wohnort.


Justitia
Foto: © Meinzahn - istockphoto.com


Wohnort

Zuständigkeit DGB-Rechtsschutzbüro

Städteregion Aachen      >>>

Aachen

Kreis Heinsberg               >>>

Aachen

Kreis Düren                       >>>

Düren

Rhein-Erft-Kreis                >>>

Köln

Rhein-Kreis Neuss           >>>

Mönchengladbach


DGB-Rechtsschutz GmbH: 

Büroöffnungszeiten für alle Standorte:

Montag – Donnerstag:               08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag:                                           08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:00 Uhr


Büro Aachen                                 Aachen@dgbrechtsschutz.de

Dennewartstr. 17                         Telefon: +49 241 18016-0

52070 Aachen                              Fax: +49 241 18016-20


Büro Düren                                    Dueren@dgbrechtsschutz.de

Kämergasse 27                            Telefon: +49 2421 27221

52349 Düren                                 Fax: +49 2421 27219


Büro Köln                                        Koeln@dgbrechtsschutz.de

Hans-Böckler-Platz 1                    Telefon: +49 221 51001-00

50672 Köln                                     Fax: +49 221 51001-50


Büro Mönchengladbach           Moenchengladbach@dgbrechtsschutz.de

Hohenzollernstr. 124-126         Telefon: +49 2161 82495-22

41061 Mönchengladbach         Fax: +49 2161 82495-50


Büro Düsseldorf                          Duesseldorf@dgbrechtsschutz.de

Friedrich-Ebert-Str. 34-38          Telefon: +49 211 779239-0

40210 Düsseldorf                        Fax: +49 211 77923939


Die Widerspruchs- und Klagefrist im Sozialrecht beträgt ab Zugang des Bescheides einen Monat. Wichtig: Unsere Mitglieder müssen bei der Fallaufnahme in den Rechtsschutzbüros die IGBCE-Mitgliedschaft nachweisen und daher den IGBCE-Mitgliedsausweis vorlegen.

Arbeitsrecht: In Kündigungsschutzverfahren wenden sich unsere Mitglieder direkt an das zuständige Büro des DGB-Rechtsschutzes. In diesen Verfahren ist Eilbedürftigkeit gegeben (Stichwort: Klagefrist 3 Wochen ab Zugang der Kündigung). Unser Mitglied muss alle erforderlichen Unterlagen dem Rechtsschutzbüro unmittelbar vorlegen (Kopie der Kündigung, des Arbeitsvertrages und der drei letzten Entgeltabrechnungen).

Bitte allerdings beachten:

Im Arbeitsrecht ist bei der Zuständigkeit des DGB-Büros der Arbeitsort entscheidend.

Beispiel: Die Kollegin wohnt in Rommerskirchen (Rhein-Kreis Neuss), arbeitet aber in Erkelenz (Kreis Heinsberg). Dann ist für ein sozialrechtliches Verfahren das Büro Mönchengladbach zuständig (wegen Wohnort). Bei einem Kündigungsschutzverfahren ist als arbeitsrechtliches Verfahren allerdings das Büro Aachen (wegen Arbeitsort) zuständig.

In allen anderen arbeitsrechtlichen Verfahren (außer Kündigungen) sind die jeweils zuständigen Sekretäre des Bezirks Ansprechpartner und kümmern sich um die Fallaufnahme. Die Zuständigkeit richtet sich nach der festgelegten Betriebsbetreuung.

Der Bezirk ist telefonisch unter 02404 9097-0 oder per Mail bezirk.alsdorf@igbce.de erreichbar.