Steinkohle

Keine Auktion ohne Tarif

Nach einer langen Hängepartie herrscht nun mehr Klarheit über die Schritte auf dem Weg zum Ende der Steinkohle-Verstromung. Wir haben dafür gekämpft, dass die Beschäftigten bei den Kraftwerks-Auktionen nicht unter den Hammer kommen. Entschädigt wird nur, wer eine sozialverträgliche Lösung bieten kann.

Steinkohle in der Hand einer Bergarbeiters
Foto: © Stefan Koch

Bis zuletzt wurde um die Konditionen des Steinkohle-Ausstiegs gerungen. Jetzt ist klar: Bei mehreren Auktionen zwischen 2020 und 2027 können die Unternehmen versuchen, Entschädigungen für das Abschalten ihrer Kraftwerke einzusammeln. Doch das wird nur gehen, wenn sie einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorlegen können, die den Stellenabbau regelt. Und: Auch in der Steinkohle greift das Anpassungsgeld – und zwar bereits zwei Jahre vor jedem Stilllegungstermin wegen Kohleausstiegsgesetz. Das alles sind Sicherheiten, die die Gewerkschaften in den vergangenen Monaten durchgesetzt haben. Und auf die man sich verlassen kann, falls das eigene Kraftwerk zur Auktion angemeldet oder staatlich stillgelegt wird.

Wir fordern:

  • Den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Die Instrumente dafür stehen bereit: Förderung für Kraftwerksneubauten oder für die Umrüstung von Standorten, staatliches Anpassungsgeld für Ältere, Personaltausch zwischen den Standorten und Generationen, Weiterqualifizierung für Jüngere.
  • Eine kräftige Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds und die Absicherung weiterer tarifl icher Entgeltbestandteile durch die Arbeitgeber. Die Konzerne müssen ihren Teil dazu beitragen, dass niemand ins Bergfreie fällt! Noch wissen wir nicht, wie Steag, Uniper und Co. mit den Auktionen umgehen wollen. Der Run auf die ersten Termine dürfte jedoch groß sein – denn schon ab 2024 drohen gesetzlich angeordnete Stilllegungen ohne Entschädigung.

Die IG BCE streitet weiter mit den Beschäftigten in der Steinkohle-Verstromung. So wie bei den Verhandlungen in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und später bei der politischen Umsetzung des Kohleausstiegs. Und jetzt auch in den aktuellen Tarifverhandlungen mit den Unternehmen. Beschäftigungs- und Zukunftssicherung haben oberste Priorität.