Es ist geschafft. IGBCE und Arbeitgeber haben sich auf einen Abschluss in der Papier erzeugenden Industrie geeinigt. Fragen und Antworten zum Papier-Tarifabschluss findest du hier.
Die Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber bis 3.000 Euro steuer- und abgabefrei an ihre Beschäftigten zahlen können. Das tarifliche Inflationsgeld ist die tarifvertragliche Antwort auf die Inflation, um die Beschäftigten sofort zu entlasten. Mit dem Tarifabschluss schöpfen die Papier-Tarifvertragsparteien diese Möglichkeit zu 100 Prozent aus.
Wie hoch fällt das Inflationsgeld aus?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 3.000 Euro pro Kopf, ausgezahlt in drei Teilzahlungen in Höhe von 750 Euro, 1250 Euro und 1000 Euro. Auszubildende bekommen 1200 Euro ausgezahlt (3 mal 400 Euro).
Wer hat Anspruch auf das tarifliche Inflationsgeld?
Der Anspruch für den jeweiligen Betrag setzt voraus, dass im Kalendermonat vor der Auszahlung für jeweils zwölf Tage Anspruch auf Entgelt- oder Entgeltfortzahlung aus einem ungekündigten Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis besteht. Die Auszahlung des tariflichen Inflationsgeldes ist damit an keinen Stichtag gebunden. Relevant ist der Monat vor der Auszahlung.
Anspruchsberechtigt sind dementsprechend auch alle Beschäftigten, die sich in dem Monat vor der Auszahlung im Kinderkrankengeldbezug, im Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeldbezug durch Arbeitsunfälle, in Kurzarbeit und / oder in Elterngeldbezug waren. Auch Beschäftigte, die Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben, erhalten die Zahlung.
Was ist mit Teilzeitbeschäftigten?
Arbeiten Teilzeitbeschäftigte in dem Kalendermonat vor der Auszahlung bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit, erhalten sie die Zahlung in Höhe von 50 Prozent. Arbeiten sie 51 Prozent der Arbeitszeit oder mehr, bekommen sie die Zahlung in voller Höhe.
Was passiert, wenn ich in Altersteilzeit bin?
Die Beschäftigten, die sich zum jeweiligen Zeitpunkt der Auszahlung des tariflichen Inflationsgeldes in ihrer aktiven Phase der Altersteilzeit befinden, erhalten die Zahlung in voller Höhe. Diejenigen, die sich in ihrer passiven Freistellungsphase befinden, haben keinen Anspruch auf die Zahlung.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber schon Einmalzahlungen durch das tarifliche Inflationsgeld geleistet hat?
Wenn Arbeitgeber bereits Zahlungen geleistet haben, können diese Zahlungen angerechnet werden.
Können die Arbeitgeber die Auszahlung des tariflichen Inflationsgeldes reduzieren oder auslassen?
Bei der ersten Auszahlung in Höhe von 750 Euro, die spätestens zum 31. Dezember fällig wird, ist das nicht möglich. Für die beiden späteren Zahlungen können Betriebsrat und Arbeitgeber bei tiefgreifenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ausnahmelösungen vereinbaren, die die Höhe und/ oder den Auszahlungszeitpunkt betreffen.
Was ist die Durchfahrzulage?
Die Zulage erhalten Beschäftigte, die im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb arbeiten. Sie lag bisher in den meisten Betrieben bei 5 Prozent.
Worauf haben sich IGBCE und Arbeitgeber in Sachen Jobrad geeinigt?
Die Tarifparteien sind sich einig, dass auf Grundlage einer freiwilligen Betriebsvereinbarung tarifliche Entgeltbestandteile, bis zu einer Höhe von monatlich 150 Euro für die Nutzung eines Jobrads umgewandelt werden kann.
Wie lange läuft der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und läuft bis zum 30. September 2024.
Tarifabschluss für 40.000 Beschäftigte in der Papierindustrie: In zwei Stufen werden die Vergütungen dauerhaft um einen Festbetrag von insgesamt 200 Euro erhöht. Die Durchfahrzulage steigt auf 7,5 Prozent. Außerdem erhalten die Beschäftigten das tarifliche Inflationsgeld in drei Einmalzahlungen, insgesamt 3000 Euro netto.