Sabine Theis

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Die Wende in Sachen „Homeoffice“ brachte wohl Corona. Schon vor dem Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 und den nachfolgenden Lockdowns hätte es in der Belegschaft den Wunsch nach einem Anspruch auf das Arbeiten am heimischen Schreibtisch gegeben, berichtet Sabine Theis, Betriebsrätin beim Folienspezialisten Leonhard-Kurz-Stiftung mit Hauptsitz in Fürth. Zwar habe es dazu auch schon vor dem Frühjahr 2020 ein kleines Projekt zum mobilen Arbeiten gegeben - der Arbeitgeber sei allerdings noch zögerlich gewesen.

Doch dann kam Corona und mit den diversen Lockdowns auch die Verpflichtung, Beschäftigten „Homeoffice“ zu ermöglichen, wenn es die Tätigkeit erlaubt. Viele im Betrieb hätten in der Zeit „unheimlich positive Erfahrungen“ damit gemacht und sich gewünscht, dass es auch nach dem Ende der Pandemie die Möglichkeit geben soll, daheim zu arbeiten. Rund um den Jahreswechsel 2020/2021 initiierte der Betriebsrat deswegen eine Umfrage unter den Beschäftigten, fragte nach den Vor- und Nachteilen, nach der technischen Ausstattung, Wohlbefinden, Work-Life-Balance. „Das Ergebnis war klar: Die Mehrheit der Beschäftigten findet das Homeoffice toll und will das auch weiterhin“, erinnert sich die 56-Jährige, die aktuell ihre zweite Amtszeit als Betriebsrätin am Hauptsitz in Fürth mit rund 1500 Mitarbeiter*innen absolviert. Weltweit hat das Unternehmen Leonhard-Kurz-Stiftung & Co. KG mehr als 5000 Beschäftigte.

Nachdem der Betriebsrat die Umfrage-Ergebnisse dem Arbeitgeber bei einer Betriebsversammlung präsentiert und gleich um Verhandlungen für eine Gesamtbetriebsvereinbarung gebeten hatte, ließ das Management sich darauf ein. Bis es tatsächlich zu der Einigung kam, seien viele Treffen zwischen Betriebsrat und Firmenleitung nötig gewesen. „Aber es hat sich gelohnt“, bilanziert Theis. Anfang 2022 sei es dann gelungen, eine sehr umfassende Vereinbarung zum Mobilen Arbeiten abzuschließen, in der unter anderem eine vernünftige technische Ausstattung geregelt sei. Die Belegschaft sei zudem in drei Gruppen eingeteilt worden: Rund die Hälfte der Beschäftigten – vor allem aus dem kaufmännischen und Verwaltungsbereich – habe Anspruch auf zwei Homeoffice-Tage  Tage Mobiles Arbeiten pro Woche, rund ein Viertel einen Anspruch auf einen halben Tag pro Woche. Ein weiteres Viertel kann das Mobile Arbeiten nicht nutzen, da ihre Anwesenheit auf dem Betriebsgelände für ihre Tätigkeit notwendig ist.

Die meisten Beschäftigten seien froh, dass es nun eine Regelung gebe. Allerdings würden sich viele wünschen, dass der Anspruch noch ausgeweitet werde. „Wir werden 2023 sehen wie sich die Situation entwickelt hat  und evtl. bei Bedarf versuchen nachzusteuern“. Zwar gebe es auch einige Kolleginnen und Kollegen, die die Büroarbeit wegen der sozialen Kontakte schätzen und die unter den langen Corona-Lockdowns gelitten hätten. „Aber unsere Vereinbarung ist ja freiwillig, wer nicht möchte, muss nicht ins „Homeoffice“. Die meisten nehmen das Angebot allerdings wahr.“