Fragen und Antworten

Leiharbeit – Rechte und Pflichten im Überblick

Zum Thema Leiharbeit vertritt die IGBCE eine klare Haltung: schlechte Bezahlung, permanente Unsicherheit, oftmals Beschäftigte zweiter Klasse. Unternehmen dagegen nutzen die Kurzzeit-Beschäftigten gern um maximal flexibel zu sein. Bei Auftragsspitzen oder saisonalen Schwankungen ist die IGBCE damit einverstanden. Leider übertreiben einige Arbeitgeber immer wieder.

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Mehr als 816.000 Beschäftigte in Leiharbeitsunternehmen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahresdurchschnitt 2021 für Deutschland registriert. Hinter dieser Zahl stehen nicht nur Menschen, sondern auch viel rechtliches Problempotential.

Peter Voigt, Leiter der Abteilung Rechtspolitik/Rechtsschutz, Isabel Eder, Leiterin der Abteilung Mitbestimmung/Betriebsverfassung, und Moritz Hautmann, Fachsekretär in der Abteilung Tarifpolitik bei der IGBCE, haben alles Wichtige zum Thema aus gewerkschaftlicher Sicht zusammengefasst.

Fazit: Eine Win-win-lose-Situation

Zusammengefasst ist die Leiharbeit eine Win-win-lose-Situation. Wer verleiht, der gewinnt, weil er daran was verdient. Wer leiht, der gewinnt, weil er Arbeitskräfte bekommt, die in der Regel weniger verdienen als die Stammbelegschaft. Die Leiharbeitnehmer*innen dagegen verlieren, weil sie für die gleiche Leistung letztlich deutlich weniger Geld bekommen und ständig von einem Entleihbetrieb zum nächsten wechseln müssen.

Gut zu wissen: Als Mitglied der IGBCE hast du gewerkschaftlichen Rechtsschutz – du kannst dich jederzeit auch mit deinen Fragen und Problemen beim Thema Leiharbeit an deinen Bezirk wenden.  Im Streitfall wirst du auch vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz vor den Arbeits- und Sozialgerichten vertreten.