Kommission Gas und Wärme

Interview mit Michael Vassiliadis zum Zwischenbericht der "Gas-Kommission"

Die Expert*innen-Kommission Gas und Wärme hat Vorschläge zur schnellen wie auch nachhaltigen Entlastung von Gas- und Fernwärmekunden vorgestellt. Konkret soll zunächst der Staat die Abschläge im Dezember komplett übernehmen. Eine Preisbremse soll dann ab März 2023 folgen.

Michael Vassiliadis
Foto: © IGBCE/Stefan Koch

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Gas und Wärme sollte für die Bundesregierung Empfehlungen erarbeiten, wie man mit den hohen Gaspreisen umgehen und etwas der Gaskrise entgegensetzen kann. Dazu hat sie ein zweistufiges Entlastungsverfahren vorgeschlagen. In der ersten Stufe soll der Staat die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärmekunden für diesen Dezember übernehmen. Die Abschläge für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung übernimmt der Staat hingegen nicht.

In einer zweiten Stufe soll ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse wirken. Für eine Grundmenge an Gas soll der Staat einen Bruttopreis garantieren, inklusive aller Preisbestandteile. Die Kommission schlägt 12 Cent pro Kilowattstunde vor. Oberhalb dieses Kontingents sollen die Marktpreise gelten. Die Grundmenge soll 80 Prozent des Verbrauchs betragen, der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag.

Für Fernwärmekunden soll ebenfalls eine Wärmepreisbremse wirken. Analog zum Gaspreis soll es hier einen staatlich garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde geben. Auch hier für eine Grundmenge basierend auf 80 Prozent des Septemberabschlags.

Der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis, der ebenfalls einer der drei Vorsitzenden der Kommission ist, sagte, dass der Zwischenbericht den Auftrag und Anspruch der Bundesregierung erfülle, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Gaskunden so schnell wie möglich entlasten. „Bei unseren Mitgliedern, die mit Gas oder Fernwärme heizen, ist das Thema natürlich schon längst angekommen“, so Vassiliadis. „Es nutzt ja niemandem etwas, der in eine Privatinsolvenz muss wegen der Steigerungsraten, dass wir aber im nächsten Jahr ein schickes Modell hätten.“ Das eingesparte Geld im Dezember solle man sich dann aber zurück legen für Januar und Februar. So spare man effektiv über drei Monate jeweils ein Drittel des Gaspreises bis dann im März die Gaspreisbremse greife.

Es sei auch wichtig gewesen, einen Sparanreiz beizubehalten. Denn: „Wir haben zwar jetzt gefüllte Gasspeicher. Aber man sollte eins nicht annehmen - nämlich das ganz Deutschland in einem harten Winter damit versorgt werden kann. Wenn der Winter kalt wird, dann wird es eng!“ Deshalb werde bei der Gaspreisbremse nur 80% der Gasmenge gedeckelt.

Dass die Gaspreisbremse auch für die Industrie gelte, war Vassiliadis ebenfalls ein Anliegen. „Es war nicht ganz einfach. Viele in der Kommission haben einen sehr klaren Blick gehabt auf die breite Bevölkerung, aber haben nicht den gleichen Blick gerichtet auf gas- und energieintensive Industrien, die jetzt wirklich unter Druck stehen.“ Auch dort müsse Entlastung geschaffen werden, sonst drohen selbst bei den großen Unternehmen der IGBCE-Branchen Jobverluste. Für die Industrie wurde ein etwas anderes Modell vorgeschlagen, welches nur 70% des genutzten Gases subventioniert. Da dies eine Beihilfe nach Europarecht darstelle, müsse dies aber auf europäischer Ebene noch geklärt werden.

"Jetzt habe ich aber auch eine Erwartung an die Unternehmen: Ich erwarte, dass kein Personalabbau zu erkennen ist am Horizont. Das erwarte ich jedenfalls im Zusammenhang auch mit unserer Leistung in diesem Prozess", so Vassiliadis.