Entlastungspaket

IGBCE zum dritten Entlastungspaket: „Starkes Angebot an die Tarifpartner“

Zum dritten Entlastungspaket der Ampel-Koalition erklärt Michael Vassiliadis, Vorsitzender der zweitgrößten deutschen Industriegewerkschaft IGBCE „Die Bundesregierung hat ein sehr umfangreiches, systematisches und ausgewogenes Entlastungspaket vorgelegt, das die Hauptforderungen der Gewerkschaften enthält. Damit können die Folgen der Verwerfungen an den Energiemärkten für Menschen und Unternehmen - insbesondere der energieintensiven Industrien - eingegrenzt und zugleich die Risiken einer drohenden Rezession abgemildert werden, die zusätzlich zu den aktuellen Problemen auch noch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bringen würde.

Michael Vassiliadis
Foto: © Helge Krückeberg

Wichtig ist, dass neben Geringverdienern, Rentnern und Studenten auch die breite Masse der Beschäftigten entlastet wird, die ebenfalls von Inflation betroffen ist. Das ist entscheidend, um die Binnennachfrage in der aktuellen Krise zu stabilisieren. Die Tarifpolitik kann nun das Ihre dazutun, diese Maßnahmen zu ergänzen.

Es ist daher gut und richtig, dass der Staat in Zeiten historisch hoher Inflation die kalte Progression eindämmt, da es sich dabei faktisch um eine Steuererhöhung für Beschäftigte in der Steuerprogression handelt. Ab dem Spitzensteuersatz gibt es dann die kalte Progression nicht mehr. Das ist auch ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit. 

Darüber hinaus macht die Bundesregierung ein starkes Angebot an die Tarifpartner, 3000 Euro zusätzlicher Zahlungen von Unternehmen an ihre Beschäftigten steuer- und abgabenfrei zu stellen. Wir sehen darin eine massive Unterstützung  des von uns vorgeschlagenen tariflichen Entlastungsgelds. Es wird einen wichtigen Beitrag zum gesamtgesellschaftlichen Bollwerk gegen die Inflation liefern und deshalb - neben tabellenwirksamen Entgelterhöhungen - ein Element der kommenden Tarifrunden der IGBCE sein.“

Die IGBCE hatte vor wenigen Tagen ein tarifliches Entlastungsgeld für die Beschäftigten in ihren Branchen vorgeschlagen. Das ist eine befristete Zulage, die die Arbeitgeber finanzieren und die der Staat steuer- und abgabenfrei stellt. Es könnte beispielsweise analog zur geplanten Mehrwertsteuersenkung beim Gas und zur Gasumlage von Oktober 2022 bis März 2024, also für anderthalb Jahre, gezahlt werden. Der Staat soll für die Steuerfreiheit ähnlich wie einst beim Corona-Bonus eine Obergrenze festlegen. Die Verhandlungen über die konkrete Höhe des tariflichen Entlastungsgelds führen dann die Tarifparteien.