7. Ordentlicher Gewerkschaftskongress der IG BCE

IG-BCE-Gewerkschaftskongress fordert: Mitbestimmung modernisieren

Das deutsche Sozialpartnermodell gilt als Erfolgsgeschichte. Allerdings haben einige Faktoren in den vergangenen Jahrzehnten dazu geführt, dass das Erfolgsmodell zunehmend schwächelt. 

Die 400 Delegierten des Gewerkschaftskongresses der IG BCE haben deshalb heute beschlossen, dass die Mitbestimmung modernisiert werden muss.  

„Eine starke Mitbestimmung ist einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. In sich rasant ändernden Zeiten wie diesen muss Mitbestimmung ausgebaut und erneuert werden, um die Herausforderungen der Transformation im Sinne der Beschäftigten zu gestalten“, heißt es in dem entsprechenden Antrag des Hauptvorstandes der IG BCE, den die Delegierten angenommen haben.  

So hat die Tarifbindung in Deutschland deutlich nachgelassen. Übernahmen durch internationale Investoren tragen dazu bei, dass sowohl betriebliche Mitbestimmung als auch Unternehmensmitbestimmung in der Praxis immer mehr unter Druck geraten. Vor allem die Mitbestimmung im Aufsichtsrat wird durch die Internationalisierung ausgehöhlt – durch Fusionen oder die Verlagerung des Unternehmenssitzes ins Ausland. Um weiterhin aktiv mitgestalten zu können, kämpft die IGBCE für den Ausbau und die Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung sowie der Unternehmensmitbestimmung.  

Der Gewerkschaftskongress der IG BCE hat beschlossen: 

  • dass das Doppelstimmrecht der*des Aufsichtsratsvorsitzenden bei strategischen Entscheidungen und Vorhaben, die die Belegschaft stark betreffen, zugunsten eines Schlichtungsverfahrens mit einem*einer externen Schlichter*in abgesetzt wird. Zustimmungspflichtig sollten etwa Massenentlassungen, Werkschließungen, Unternehmensverkäufe, Änderungen der Rechtsform oder Sitzverlagerungen sein. 
  • dass die Möglichkeit des „Einfrierens“ des Mitbestimmungsniveaus im Aufsichtsrat durch eine SE-Gründung durch neue Regelungen verhindert werden muss. 
  • dass die Bestellung von Arbeitsdirektor*innen nicht gegen die Mehrheit der Stimmen der Beleg­schaftsvertreter*innen erfolgen darf. 
  • dass die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten erweitert werden – etwa bei der Einführung und Gestaltung von Homeoffice und mobiler Arbeit sowie dem Einsatz von künstlicher Intelligenz. 
  • dass ein Initiativrecht für betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen eingeführt wird, damit Betriebsräte echte Mitbestimmung bei der Personal- und Ressourcenplanung bekommen. 
  • dass die Schutzrechte für Wahlinitiator*innen bei Betriebsratsgründungen ausgeweitet werden und die Behinderung von Betriebsratswahlen als Offizialdelikt behandelt wird.