EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER

GUT ABGESICHERT DURCH DEN RECHTSSCHUTZ

Mitgliedschaft in der IGBCE bedeutet auch umfassenden gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Er gilt für alle Fälle des Arbeits- und Sozialrechts. Mit dieser Stärkung im Rücken bekommen Beschäftigte sofort Hilfe, wenn zum Beispiel Kündigung oder Aufhebungsvertrag ins Haus flattern. Oder, wenn die Krankenkasse weniger Krankengeld auszahlen will, als erwartet. Während in solchen Situationen andere Beschäftigte ratlos nach dem „Was nun?“ suchen, gehen IGBCE-Mitglieder zu ihrer Gewerkschaft mit ihren Rechtsexpert*innen der DGB Rechtsschutz GmbH – denn nicht nur die juristische Beratung, sondern auch Gerichtsverfahren sind im Mitgliedsbeitrag inklusive.

WER KANN HILFE IN ANSPRUCH NEHMEN?
Wer den Rechtsschutz der IGBCE in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens drei Monate lang den satzungsgemäßen Beitrag bezahlt haben.

WOHIN MUSS ICH MICH WENDEN?
Bei Problemen im Betrieb ist der Betriebsrat immer der erste Ansprechpartner. Er kann den Kontakt zur IGBCE knüpfen und schon erste Auskünfte geben. Bei anderen sozialrechtlichen Fällen, die nicht das Unternehmen betreffen, wenden sich Ratsuchende an ihren zuständigen Bezirk. Die Kontaktdaten stehen im Mitgliedsausweis oder nach dem Einloggen unter "Meine IGBCE".

Zu erreichen sind wir unter: 02381-92117-0 (Bezirk Nordwestfalen) oder

0511-7631-918 (Rechtshotline) und unter der E-Mail: rechtshotline@igbce.de

BEI WELCHEN FÄLLEN GIBT ES HILFE?
Am meisten greift die IGBCE bei Kündigungsstreitigkeiten ein. Gerade in Arbeitsrechtsfragen haben die Expert*innen der IGBCE die Nase vorn – allein schon deshalb, weil sie darin die größte Erfahrung haben. Doch nicht nur dort suchen sie nach Lösungen. Sie helfen den Gewerkschaftsmitgliedern auch in anderen Fällen wie Zeugnisstreitigkeiten und auch im Sozialrecht.

DAZU GEHÖREN:

  • Die Einstufung um den Grad der Behinderung
  • Konflikte der Rentenansprüche, etwa bei der Erwerbsminderungsrente
  • Zweifel beim Pflegeversicherungsgesetz, etwa um die Höhe des Pflegegeldes
  • Klärung mit der Krankenkasse bei der Kostenübernahme oder um die Höhe des Krankengeldes
  • Streitigkeiten um das Arbeitslosengeld

In den meisten Fällen schaffen die gewerkschaftlichen Rechtsberater*innen übrigens eine außergerichtliche Einigung. 

BEZAHLT DIE IGBCE EINEN ANWALT?
IGBCE-Mitgliedern stehen im Streitfall erfahrene Rechtsfachleute der DGB Rechtsschutz GmbH zur Seite, die sie im Bedarfsfall beraten und vor Gericht vertreten. Die Expert*innen der IGBCE im Bezirk sind im Arbeits- und Sozialrecht ebenfalls besonders geschult und werden bei außergerichtlichen Beratungen tätig.

Die dafür notwendigen Kosten trägt die IGBCE. Hat das Mitglied selbst einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragt, kommt die IGBCE nicht für die Kosten auf.

Deswegen führt der erste Weg immer zum zuständigen IGBCE-Bezirk. Die Expert*innen im Bezirk beraten nicht nur, wenn es sein muss, reichen sie über die DGB Rechtsschutz GmbH auch Klage ein. Diese vertreten die Mitglieder vor Gericht und scheuen nicht den Weg durch mehrere Instanzen. Allerdings: Vor Gericht vertritt die Gewerkschaft bzw. der DGB Rechtsschutz immer dann ihre Mitglieder, wenn für den Rechtsstreit auch ausreichend Erfolgsaussichten bestehen. 

WAS MUSS ICH BEI EINER KÜNDIGUNG BEACHTEN?
Besonders häufig vertritt die IGBCE ihre Mitglieder bei Kündigungen. In vielen Fällen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt. Deswegen sollten IGBCE-Mitglieder ihre Kündigung immer erst von Expert*innen der Gewerkschaft prüfen lassen. Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer*innen in solchen Fällen keine Verträge oder Schriftstücke ohne Rücksprache mit ihrer IGBCE unterschreiben. Das gilt auch für Aufhebungsverträge.

Wenn eine Kündigung gegen das Recht verstößt, können der oder die Betroffene damit vor das Arbeitsgericht gehen. Ganz wichtig sind dabei die Fristen: Wer eine Kündigung erhalten hat, muss spätestens drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Klage beim Arbeitsgericht erheben, sonst gibt es keine Chance mehr und die Kündigung ist wirksam.


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