Satzungsleistungen der IGBCE

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz

Beratung im Büro
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IGBCE-Mitgliedern stehen im Streitfall erfahrene Rechtsfachleute und Juristen zur Seite, die sie im Bedarfsfall beraten und vor Gericht vertreten.

Sie brauchen Hilfe oder eine Beratung? Melden Sie sich einfach bei uns.

Der Rechtsschutz ist im Mitgliedsbeitrag als Leistung enthalten. Die Kosten dafür trägt die Gewerkschaft.

Nach drei Monaten Mitgliedschaft stehen Ihnen alle Leistungen des Arbeits- und Sozialrechtsschutzes umfassend zur Verfügung:

- Hilfsmittel

- Rechtsauskunft zu allen Fragen aus dem Arbeits- und Sozialrecht

- Im Streitfall Rechtsvertretung durch unsere Juristen

Die Beratung und Rechtsvertretung umfasst u.a.

das Krankenversicherungsrecht (Heilmittel, Kuren. etc.),

das Rentenversicherungsrecht (Rentenablehnung etc.),

das Pflegeversicherungsrecht (Pflegestufe etc.),

das Unfallversicherungsrecht (Wegeunfall etc.),

die Grundversorgung für Arbeitssuchende, Arbeitsförderungsrecht,

das Schwerbehindertenrecht (Anerkennung GdS etc.) und natürlich

das Arbeitsrecht (Eingruppierung, Kündigung, Abmahnung usw.).