Am 11. Juni war das FüPoG II das zweite Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen – in 2. und 3. Lesung im Bundestag. Was steht drin? Und was fehlt?
Wir sehen die nachträglich eingeführte Übergangsfrist von einem Jahr kritisch.
Wir lehnen die Bindung an die paritätische Mitbestimmung ab. Warum sollen andere Großunternehmen nicht ebenfalls zu einer Mindestbeteiligung von Frauen verpflichtet werden? Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Quote für alle Aufsichtsräte gilt und sind bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten - ganz ohne gesetzliche Notwendigkeit.
Wir begrüßen, dass das FüPoG II kommt und eine Mindestbeteiligung in einigen Unternehmen erreicht wird. Es ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.