Deine Vorteile als IGBCE-Mitglied

Streikunterstützung

Sind die Fronten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen verhärtet, ist er manchmal unausweichlich – ein Streik. Bis es dazu kommt, muss zwar viel passieren, aber trotzdem ist der Streik als letztes Mittel bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen keine Seltenheit. Durch einen Streik verschaffen sich die Beschäftigten Gehör und Respekt.

IG-BCE-Cap
Foto: © Arvid Müller

Während eines vom Hauptvorstand beschlossenen Streiks bekommst du als streikendes IGBCE-Mitglied in der Regel eine Streikunterstützung bis zur Höhe deines Nettoentgeltes für die Dauer des Streiks. Und zwar dann, wenn du länger als drei Monate IGBCE-Mitglied bist und satzungsmäßige Beiträge entrichtet hast. Das gilt natürlich auch, wenn du im Zusammenhang mit gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen vom Arbeitgeber ausgesperrt wirst. Übrigens: Eine Kündigung aufgrund deiner Streikteilnahme ist rechtlich unzulässig.

Selbstverständlich helfen wir dir, wenn du wegen deines Eintretens für gewerkschaftliche Forderungen vom Arbeitgeber entlassen oder anders gemaßregelt werden solltest. Für solche Fälle gibt es unseren gewerkschaftlichen Rechtsschutz.