Digitales Zugangsrecht

Evonik öffnet der IGBCE digitale interne Kommunikationswege

Bei Evonik kann die IGBCE künftig digitale Kanäle des Unternehmens nutzen, um mit der Belegschaft zu kommunizieren. Unternehmen und Gewerkschaft haben dazu eine schriftliche Absprache getroffen und diese nun offiziell unterzeichnet. Die Absprache bildet die Grundlage dafür, wie die IGBCE zusätzlich zu aktuellen Formaten digitale interne Kommunikationswege von Evonik verwenden kann. Evonik übernimmt durch diesen Schritt eine Vorreiterrolle und setzt damit eine kürzlich zwischen dem BAVC und der IGBCE geschlossene Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht um.

Vereinbarung zwischen Evonik und IGBCE zum digitalen Zugangsrecht

Vereinbarung zwischen Evonik und IGBCE zum digitalen Zugangsrecht. Auf dem Bild (v.l.n.r.): Randolf Bursian (Head of HR Business Management), Michael Vassiliadis (Vorsitzender der IGBCE) Thomas Wessel (CHRO/Personalvorstand & Arbeitsdirektor) und Karin Erhard (Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes der IGBCE zuständig für Mitbestimmung).

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Die Absprache erschließt über vorhandene Kommunikationswege hinaus gezielt neue, digitale Kanäle. Die Gewerkschaft bekommt so bessere Voraussetzungen für den Austausch mit den Beschäftigten. Thomas Wessel, Personalvorstand und Arbeitsdirektor von Evonik, betont: „Sozialpartnerschaft braucht Information und Dialog. Mit dem digitalen Zugangsrecht schaffen wir dafür bei Evonik eine zeitgemäße Möglichkeit. Damit tragen wir auch der fortschreitenden Digitalisierung in der Arbeitswelt Rechnung. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unserem Sozialpartner hat sich immer wieder bewährt. Sie wird seit vielen Jahren erfolgreich gelebt und gehört fest zur Unternehmenskultur von Evonik.“

Die Absprache bezieht das Intranet und das „Digitale Schwarze Brett“ in den Informationsaustausch bei Evonik ein. Durch die Neuregelung sind die Beschäftigten für die IGBCE auch dann erreichbar, wenn sie mobil tätig und nicht im Betrieb sind. Verantwortliche beider Seiten sollen nun standortabhängig die Präsenz der Gewerkschaft vor Ort auf den internen digitalen Plattformen gestalten.

Ergänzend dazu ermöglicht das Spezialchemieunternehmen der IGBCE auch gewerkschaftliche Zusammenkünfte virtuell über interne Kommunikationsmittel abzuhalten. Falls Evonik in Zukunft neue digitale Kommunikationswege einführen sollte, haben Unternehmen und IGBCE verabredet, über eine Anpassung des digitalen Zugangsrechts zu beraten.

Karin Erhard, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes der IGBCE, betont die Bedeutung der Vereinbarung, die der IGBCE die digitale Tür weiter öffnet: „Auch wenn uns der persönliche Kontakt lieber ist, brauchen wir zwingend auch die Möglichkeit des digitalen Austauschs, um die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen. Als IGBCE wollen wir allen Evonik-Beschäftigten ein Angebot machen, uns kennenzulernen und sie von uns zu überzeugen. Diese Vereinbarung ebnet den Weg. Dabei ist Kommunikation vielfältig: Ob Intranet, TEAMS oder klassisch per Mail, die betriebsübliche Kommunikation ist unterschiedlich. Und daran orientieren wir uns auch. Wir hoffen, dass auch andere Unternehmen sich an der Einstellung von Evonik ein Beispiel nehmen. Und als Sozialpartner wissen wir: Damit ist uns noch lange kein roter Teppich ausgerollt. Streiten – natürlich für die Sache und für unsere Mitglieder - wollen und werden wir, ob nun analog oder digital.“

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