Mit dem Förderprogramm „AusbildungPlus“ wollen die Chemie-Tarifpartner die Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen stärken und Pandemie-bedingte Defizite der Ausbildungs- und Prüfungsjahrgänge 2022 und 2023 ausgleichen. Bei Bedarf erhalten Auszubildende eine zusätzliche Lernunterstützung und Prüfungsvorbereitung.
Der Fachkräftebedarf in den Unternehmen der chemischen Industrie wächst, viele Betriebe suchen händeringend qualifiziertes Personal. Gleichzeitig haben die Pandemie - die Schließung der Schulen und die Kontaktbeschränkungen - die Start-Chancen in der Ausbildung und die Rahmenbedingungen sowohl für Ausbildungsbetriebe als auch für Auszubildende erheblich erschwert. IGBCE und BAVC verstärken deshalb ihr gemeinsames Ausbildungsengagement mit dem Förderprogramm „AusbildungPlus“.
Auf das zeitlich befristete Förderprogramm des Unterstützungsvereins der Chemischen Industrie (UCI) hatten sich IGBCE und Arbeitgeber in der diesjährigen Tarifrunde geeinigt. Es soll Auszubildenden zusätzliche Unterstützung beim Lernen bieten, um pandemiebedingte Nachteile auszugleichen und wendet sich an Auszubildende in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und begründetem Förderbedarf. Ohne diese Unterstützung, so die Befürchtung der Tarifpartner, ist der erfolgreiche Ausbildungsabschluss gefährdet. Als Folge gingen den Unternehmen, aber auch der Gesellschaft, Fachkräfte und Knowhow verloren.
Pro Jahr beträgt das Fördervolumen des Programms 1,5 Millionen Euro und ist je Auszubildenden auf maximal 1.000 Euro beschränkt. Es ist zeitlich auf die Ausbildungs- und Prüfungsjahrgänge 2022 und 2023 befristet. Heißt also: Auszubildende, die im Jahr 2022 oder 2023 ihre Abschlussprüfung absolvieren, erhalten Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung. Oder Auszubildende, die zum 1. September 2022 oder 1. September 2023 eingestellt werden, erhalten eine lernbegleitende Unterstützung im 1. Ausbildungsjahr. Pro Unternehmen werden maximal zehn Auszubildende gefördert.
Um gefördert zu werden, muss das Unternehmen einen Grund für den Unterstützungsbedarf angeben. Das können zum Beispiel weit unterdurchschnittliche Noten in der Berufsschule oder bereits im Einstellungsprozess deutlich gewordene Defizite in bestimmten Kompetenzfeldern sein.
Gefördert werden Maßnahmen, die schwerpunktmäßig Lerninhalte vermitteln, die dem Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufes zugeordnet werden können. Externe Bildungsdienstleister, eine Kammer oder eine vergleichbare Institution sollen diese Unterstützung beim Lernen oder bei der Prüfungsvorbereitung durchführen.
Die Förderung müssen Auszubildende und Unternehmen schriftlich beim UCI beantragen.