Interview Nicole Mayer-Ahuja

"Arbeit und Freizeit verwischen zunehmend"

Die Arbeitssoziologin Nicole Mayer-Ahuja hält das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung für einen wichtigen Schritt hin zu einer gesünderen Arbeitszeitpolitik.

Dr. Nicole Mayer-Ahuja (1)

Nicole Mayer-Ahuja ist Professorin für Soziologie mit den Schwerpunkten Arbeit, Unternehmen und Wirtschaft. Sie ist Direktorin am Soziologischen Forschungsinstitut der Universität Göttingen, sie forscht unter unter anderem zur Veränderung von Arbeit und Unternehmen sowie Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie hat zudem die Fachaufsicht für die Kooperationsstelle Hochschulen und Gewerkschaften Göttingen inne.

Foto: © Christian Burkert

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisiert das Urteil des EuGH als "Wiederkehr der Stechuhr". Mit Recht?
Viele Vertreter von Unternehmen sind im Moment furchtbar aufgeregt; das ist sehr polemische Kritik. Das Bild der Stechuhr suggeriert eine Entwicklung hin zu völlig starren Arbeitszeiten, wo eine Minute Verspätung zu Problemen für Beschäftigte führen kann. Flexibles Arbeiten ist ja aber nach wie vor möglich. Diese Debatte führt am eigentlichen Thema vorbei.

Und das wäre?
Jetzt gibt es zum Beispiel Arbeitszeitkonten auf Wochen-, Monats- oder Lebenszeitbasis. Es gibt die Gleitzeit. Und es gibt die Vertrauensarbeitszeit, die als einzige unter all den Formen der flexiblen Arbeitsorganisation nicht mit der Forderung nach vollständiger Arbeitszeiterfassung vereinbar ist. Denn hier wird Arbeitszeit eben nicht dokumentiert. Das Unternehmen gibt eine Aufgabe, eine Deadline sowie Material und personelle Ressourcen vor – und die Beschäftigten müssen alles andere selbst organisieren. Dabei besagt das aktuelle Arbeitszeitgesetz durchaus, dass selbst bei Vertrauensarbeitszeit die mit Arbeit verbrachte Zeit irgendwie erfasst werden muss. Ich kenne kein einziges Beispiel in der Wirtschaft, wo Vertrauensarbeitszeit sowie dabei entstandene Mehrarbeit erfasst würde.

Das wäre dann also eine arbeitsrechtliche Grauzone.
Ja, denn schon jetzt müsste Mehrarbeit auch erfasst werden. In der Diskussion um das EuGH-Urteil wird vielfach so getan, als wenn die geforderte Arbeitszeiterfassung etwas völlig Neues wäre. Nein, es gibt ein Grundproblem, das gelöst werden muss. 

Sie sprechen jetzt von „Entgrenzung der Arbeit“, also dem Problem, dass Arbeit und Privatleben sich immer mehr durchmischen.
Besonders bei der Vertrauensarbeitszeit wird die Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit zunehmend verwischt. Man hat ein Problem zu lösen, die Rahmenbedingungen setzt das Unternehmen – man muss liefern, egal, wie viel Zeit es dafür braucht. Das Wissen darüber, wie man realistische Arbeitszeit einkalkuliert, schwindet also.

Welche Gefahr liegt denn darin?
Ich denke, dass viele Beschäftigte über Vertrauensarbeitszeit zahlreiche Unternehmensabläufe subventionieren. Die Anforderungen seitens der Unternehmen sind immer mehr gestiegen. Um das zu erledigen, wird halt mehr gearbeitet. Und das oft bei einer unrealistischen Einschätzung des tatsächlichen Arbeitszeitbedarfs. Man will die Aufgaben ja schaffen und niemand möchte Kolleginnen und Kollegen hängen lassen. Die Beschäftigten müssen sich strecken, um alle Vorgaben zu erfüllen. Der Leistungsdruck wird größer. Und mit Blick auf den seit Jahren auch von Gewerkschaften kritisierten Fachkräftemangel wird alles noch problematischer.

Weil die anfallende Mehrarbeit auf weniger Menschen verteilt wird. Das klingt so, als hätte Vertrauensarbeitszeit keinen Vorteil.
Richtig angewendet, kann es Vorteile geben. Es klingt für viele ja auch erst einmal gut. Nur, wer setzt den Rahmen fest? Nicht die Beschäftigten, sondern die Unternehmen. Nehmen Sie die IT-Branche mit ihren vielen Start-ups und den jungen, motivierten Beschäftigten. Arbeitssoziologische Studien zeigen, dass dort das Arbeiten rund um die Uhr vor allem mit Lebensphasen zu tun hat. Die Befragten waren alle jung, kamen nach dem Studium in den Job. Aber sie haben beklagt, dass Kinder und Familie mit dieser Art der Arbeitsorganisation auf keinen Fall zusammenpassen.

Also wird in einer Branche, die wie geschaffen scheint für „entgrenzte Arbeit“ durch Digitalisierung, eben diese Entgrenzung als Problem gesehen. In Industriebranchen wäre das nicht anders. Schon jetzt zeigt der „Monitor Digitalisierung“ der IG BCE, dass viele Beschäftigte tatsächlich mehr Stress, Arbeitsverdichtung und Mehrarbeit beklagen. Was kann eine durchgängige und transparente Arbeitszeiterfassung hier tun?
Hier sind nach wie vor Gewerkschaften und Betriebsräte gefordert. Was ist denn der Stellenwert der Erwerbsarbeit? Geht es darum, rund um die Uhr für die Firma im Einsatz zu sein? Wo bliebe dann Zeit für die eigene Fortbildung oder Pflege privater Interessen? Oder sollte es eine klare Abgrenzung zwischen Beruf und Privatleben geben? Im Zuge der Digitalisierung gibt es Risiken und Chancen. Risiken, weil durch die Digitalisierung auch das Kontrollnetz dichter werden kann. Andererseits lassen sich auch Schutzsysteme einbauen. Server beispielsweise können so programmiert werden, dass E-Mails zu bestimmten Zeiten nicht versendet werden. Ein Familienmensch stünde dann nicht vor der Wahl, kümmere ich mich jetzt um die Mail vom Chef oder um mein Kind? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat 2016 nachgewiesen, dass Vollzeitbeschäftigte eine durchschnittliche vertragliche Arbeitszeit von 38,6 Wochenstunden haben. Dem standen aber 43,5 tatsächlich geleistete Wochenstunden gegenüber. Diese fünf Stunden Mehrarbeit müssen sauber dokumentiert und vergütet werden. Das geht nur durch Zeiterfassung.

Welche Effekte hätte denn eine verbindlich geregelte Zeiterfassung auf das Wohlbefinden, die Work-Life- Balance von Beschäftigten?
Das EuGH-Urteil besagt im Grunde, dass Arbeitszeit dokumentiert und begrenzt werden muss. Bisher führen Mehrarbeit, Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck oft zu Krankheit, Burn-out und Arbeitsunfähigkeit. Der DGB-Index „Gute Arbeit 2017“ zeigte auf, dass 41 Prozent der Befragten einfach zu fertig waren, sich nach dem Job noch viel um Freizeit und Familie zu kümmern. Das kann doch nicht sein! Es ist eine Zukunftsfrage, wie Arbeit gestaltet werden soll. Klar scheint aber zu sein, dass wir Standards brauchen, wie Zeiten erfasst und eingehalten werden. Also muss auch Mehrarbeit sauber dokumentiert werden. Das ist im Interesse von Beschäftigten. Es geht um ihren Schutz. Unternehmen setzt das EuGH-Urteil hingegen unter Druck, etwas zu ändern – daher die Aufregung. 

Das EuGH-Urteil
Am 14. Mai entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass EU-Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Die Deutsche Bank unterlag damit einer Klage der spanischen Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO). Nach Auffassung der CCOO ergebe sich die Verpflichtung für eine solche Registrierung auch aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Dem folgte der EuGH, der in einer systematischen Arbeitszeiterfassung auch ein Mittel zur Wahrung der in der EU-Charta zugesicherten Arbeitnehmerrechte sieht.