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Die heute von der Bundesregierung vorgelegte „Nationale Wasserstoffstrategie“ ist für die IG BCE ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimagerechten Transformation der Industrie.
IG BCE zum Gutachten „Sozial-ökologische Impulse zur Konjunkturbelebung“: Unterstützung für Unternehmen nur bei Sicherung der Arbeitsplätze. Es braucht eine bessere Verzahnung von Klimapolitik, konjunkturellen Anreizen und sozialer Sicherheit.
Die IG BCE unterstützt den Gesetzentwurf von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) zur Schaffung von Frauenquoten in großen börsennotierten Unternehmen.
Eine individuelle Beratung zu allen Aspekten der Altersvorsorge – und das aus kompetenter und neutraler Quelle direkt am Arbeitsplatz: Die IG BCE hat gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein bundesweit einzigartiges Beratungsangebot für die Beschäftigten geschnürt.
"Jetzt wird es Zeit, vom Abschalten ins Gestalten zu kommen"
Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Kohleausstiegsgesetz erklärt Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IG BCE: "Jetzt wird es Zeit, den Kampf hinter dem Komma um den Kohleausstieg zu beenden und nach vorn zu schauen. Der Doppel-Ausstieg stellt uns vor gewaltige Herausforderungen. Wir müssen deshalb jetzt schnellstens vom Abschalten ins Gestalten kommen."
Die IG BCE begrüßt die Einigung von Bund, Ländern und Kraftwerksbetreibern auf einen Fahrplan für das Auslaufen der Kohleverstromung, ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die Zehntausenden betroffenen Beschäftigten sowie eine milliardenschwere Neuausrichtung der Reviere.
Das am Freitag vom Klimakabinett vorgelegte Eckpunktepapier zur Erreichung der Klimaziele 2030 lässt nach Auffassung der IG Bergbau, Chemie, Energie noch Fragen nach der Lenkungswirkung und sozialen Absicherung offen.
Das Votum ist eindeutig: 30.366 Menschen haben die IG BCE-Petition „Schluss mit der Doppelverbeitragung!“ unterschrieben. Die Unterzeichner wenden sich dagegen, dass Betriebsrentner mit den doppelten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung belastet werden – im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, bei der die Rentenversicherung den Arbeitgeberbeitrag finanziert.