Die meisten bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen sind am 20. März weggefallen. So auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen die Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmaßnahmen festlegen. Wir erklären dir, was genau jetzt gilt: