Das deutsche Arbeitsrecht stellt einen Schutzfaktor für Arbeitnehmer*innen dar, ist aber in seiner Reichweite und Komplexität nicht leicht zu durchschauen.
Regelmäßig kommt die Frage auf, wo die Rechte des*der Arbeitgeber*in auf der Grundlage des Arbeitsvertrages
enden und welche Rechte der*die einzelne Arbeitnehmer*in besitzt.
Aber wie wirken die Normen des Arbeitsvertrages auf das tägliche Miteinander im Betrieb?
Wo sind die Grenzen des Weisungsrechts und welche Sanktionen durch den*die Arbeitgeber*in sind möglich?
Und wie verhält sich die Reichweite des Arbeitsvertrages mit der Mitbestimmung?
Welche Rolle spielen Betriebsräte und Tarifverträge und wie erweitern sie den Schutz für Arbeitnehmer*innen?
Inhalte:
Normenpyramide des Arbeitsrechts
Rechte und Pflichten des*der Arbeitgeber*in und des*der Arbeitnehmer*in aus dem Arbeitsvertrag
Fallbeispiel Arbeitsvertrag
Mitbestimmung im Arbeitsrecht
Wie nehme ich Bildungszeit?
Jede*r Beschäftigte in Baden-Württemberg kann
Bildungszeit für fünf Tage im Jahr bei bezahlter
Freistellung durch den*die Arbeitgeber*in nehmen.
Das entsprechende Formular muss spätestens neun
Wochen vor Beginn des Seminars gemeinsam mit
einem Seminarplan und Informationen zum*zur Anbieter*
in (dies alles erhaltet ihr nach eurer Anmeldung von
uns) eingereicht werden, d. h. bis zum 10.08.2022.
Anmeldungen bis zum 29. August 2022 an:
Bildung.Mannheim@igbce.de