EXKLUSIV FÜR MITGLIEDER

GUT ABGESICHERT DURCH DEN RECHTSSCHUTZ

Mitgliedschaft in der IGBCE bedeutet auch umfassenden gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Er gilt für alle Fälle des Arbeits- und Sozialrechts. Mit dieser Stärkung im Rücken bekommen Beschäftigte sofort Hilfe, wenn zum Beispiel wenn Kündigung oder Aufhebungsvertrag ins Haus flattern. Oder wenn die Krankenkasse weniger Krankengeld auszahlen will als erwartet. Während in solchen Situationen andere Beschäftigte ratlos nach dem „Was nun?“ suchen, gehen IGBCE-Mitglieder zu ihrer Gewerkschaft mit ihren Rechtsexpert*innen der DGB Rechtsschutz GmbH – denn nicht nur die juristische Beratung, sondern auch Gerichtsverfahren sind im Mitgliedsbeitrag inklusive.


WER KANN HILFE IN ANSPRUCH NEHMEN?

Wer den Rechtsschutz der IGBCE in Anspruch nehmen möchte, muss mindestens drei Monate lang den satzungsgemäßen Beitrag bezahlt haben.

WOHIN MUSS ICH MICH WENDEN?

Bei Problemen im Betrieb ist der Betriebsrat im Grundsatz der erste Ansprechpartner. Er kann den Kontakt zur IGBCE knüpfen und schon erste Auskünfte geben. Der IGBCE-Bezirk steht natürlich auch mit Rat und Tat zur Seite. Bei anderen sozialrechtlichen Fällen, die nicht das Unternehmen betreffen, wenden sich Ratsuchende umgehend an ihren zuständigen Bezirk. Die Kontaktdaten stehen im Mitgliedsausweis oder nach dem Einloggen unter "Meine IGBCE".

IN WELCHEN FÄLLEN GIBT ES HILFE?

Am häufigsten greift die IGBCE bei Kündigungsstreitigkeiten ein. Gerade in Arbeitsrechtsfragen haben die Expertinnen und Experten der IGBCE die Nase vorn – allein schon deshalb, weil sie darin die größte Erfahrung haben. Doch nicht nur dort suchen sie nach Lösungen. Sie helfen den Gewerkschaftsmitgliedern auch in anderen Fällen, wie zum Beispiel bei Zeugnisstreitigkeiten, und selbstverständlich auch im Sozialrecht.

DAZU GEHÖREN:

  • Die Einstufung um den Grad der Behinderung
  • Konflikte der Rentenansprüche, etwa bei der Erwerbsminderungsrente
  • Zweifel beim Pflegeversicherungsgesetz, etwa um die Höhe des Pflegegeldes
  • Klärung mit der Krankenkasse bei der Kostenübernahme oder um die Höhe des Krankengeldes
  • Streitigkeiten um das Arbeitslosengeld

In den meisten Fällen übrigens, schafft die gewerkschaftliche Rechtsberatung eine außergerichtliche Einigung. 

BEZAHLT DIE IGBCE EINEN ANWALT?

IGBCE-Mitgliedern stehen im Streitfall erfahrene Rechtsfachleute der DGB Rechtsschutz GmbH zur Seite, die sie im Bedarfsfall beraten und vor Gericht vertreten. Die Expert*innen – im Arbeits- und Sozialrecht besonders geschult – stellt die IGBCE. Und die dafür notwendigen Kosten trägt sie auch. Hat das Mitglied selbst einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragt, kommt die IGBCE nicht für die Kosten auf. Deswegen führt der erste Weg immer zum zuständigen IGBCE-Bezirk. Die Jurist*innen der IGBCE beraten nicht nur. Wenn es sein muss, reichen sie Klage ein, vertreten die Mitglieder vor Gericht und scheuen nicht den Weg durch mehrere Instanzen. Allerdings: Vor Gericht vertritt die Gewerkschaft immer dann ihre Mitglieder, wenn für den Rechtsstreit auch ausreichend Erfolgsaussichten bestehen. 

WAS MUSS ICH BEI EINER KÜNDIGUNG BEACHTEN?

Besonders häufig vertritt die IGBCE ihre Mitglieder bei Kündigungen. In vielen Fällen ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt. Deswegen sollten IGBCE-Mitglieder ihre Kündigung immer erst von Expert*innen der Gewerkschaft prüfen lassen. Grundsätzlich sollten Arbeitnehme*innen in solchen Fällen keine Verträge oder Schriftstücke ohne Rücksprache ihrer IGBCE unterschreiben. Das gilt auch für Aufhebungsverträge.

Wenn eine Kündigung gegen das Recht verstößt, können der oder die Betroffene damit vor das Arbeitsgericht gehen. Ganz wichtig sind dabei die Fristen: Wer eine Kündigung erhalten hat, muss spätestens drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Klage beim Arbeitsgericht erheben, sonst gibt es keine Chance mehr und die Kündigung ist wirksam.

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