Sozialwahlen 2023

Deine Chance auf Mitbestimmung

Mit mehr als 52 Millionen Wahlberechtigten ist sie nach der Europa- und Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Und doch wissen nur die wenigsten, worum es bei dieser Wahl eigentlich geht. Die Rede ist von der Sozialwahl. Der Landesbezirk Westfalen ruft dazu auf, sich aktiv an der Wahl zu Beteiligten und sich nach Möglichkeit auch selbst zur Wahl zu stellen.

Bei der letzten Wahl  im Jahr 2017 war die Wahlbeteiligung niedrig. Damals nutzen lediglich rund 30 Prozent der Wahlberechtigten ihr Stimmrecht für eine Mitbestimmung der Geschicke ihrer Versicherungen. Zum Vergleich: In den 1990er-Jahren lag sie noch bei mehr als 40 Prozent. Damit die Wahlbeteiligung wieder steigt, wollen die gesetzlichen Krankenkassen erstmals eine Online-Wahl ermöglichen. Die Wahlunterlagen selbst werden im April versandt, Wahltag ist der 31. Mai. Bis dahin müssen die Wahlunterlagen zurückgeschickt werden.  „Auch bei den Sozialwahlen brauchen wir mehr Vielfalt bei Personen und Blickpunkten. Neben unseren erfahrenen Kolleginnen und Kollegen wollen wir deshalb insbesondere junge Ehrenamtliche und Frauen aus dem aktiven Berufsleben motivieren, zu kandidieren“, sagt Jörg Esser, zuständiger Gewerkschaftssekretär vom Landesbezirk Westfalen.  Gewählt werden Versichertenvertretungen und Arbeitgebervertretungen für die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften. Auf Versichertenseite treten vor allem Arbeitnehmerorganisationen wie die IGBCE an. Gewählte IGBCE-Mitglieder vertreten in den Selbstverwaltungsgremien dann die Forderungen und Werte der Gewerkschaft. Sie setzen sich für eine versichertenorientierte Weiterentwicklung des Sozialversicherungssystems ein. Die gewählten Selbstverwalter beschließen den Haushalt ihres Sozialversicherungsträgers, bestimmen mit über die Leistungen, wählen den Vorstand und beschäftigen sich mit der zukünftigen Ausrichtung ihrer Krankenkasse, haben also ganz konkreten Einfluss auf künftige Sozial- und Gesundheitsleistungen. Die soziale Selbstverwaltung ist eine Institution, die sich bewährt hat. Hier können Beitragszahlerinnen und Beitragszahler mitbestimmen, was durch ihre und die Beiträge der Arbeitgeberseite finanziert wird. 

Wahlberechtigt sind Versicherte, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Rentner. Bei den Ersatzkassen kann jeder mitwählen, der dort versichert ist, selbst Beiträge zahlt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Azubis dürfen also wählen, familienversicherte Studentinnen und Studenten aber nicht. Auch im Ausland lebende Personen können wählen. Wahlberechtigte, die in den Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz leben oder arbeiten, werden angeschrieben.