Vertrauensperson am Arbeitsplatz: Betriebsräte sorgen für Gute Arbeit und schützen Beschäftigte bei Konflikten.
Foto: © Bilderfilm.deBetriebsrat und IG BCE - das sind starke Partner im Betrieb. Daher unterstützt die IG BCE Beschäftigte dabei, wenn sie "ihren" Betriebsrat wählen wollen.
Das Betriebsverfassungsgesetz ist eindeutig: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und von denen drei schon länger als 6 Monate im Betrieb und damit wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt (§ 1 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz).
Der Gesetzgeber hat hier einen klaren Auftrag formuliert. Kein Arbeitgeber kann sich gegen dieses Gesetz stellen, wenn die Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen möchten.
Es gibt aber immer noch Betriebe, in denen "gefühlt" oder tatsächlich Betriebsräte nicht gern gesehen werden. Daher hat sich der IG BCE Landesbezirk Nordrhein zusammen mit seinen sechs Bezirken das Ziel gesetzt, das zu ändern. Hier setzt das Projekt an. Wir wollen dabei helfen, dass auch in deinem Betrieb zukünftig gewählte Betriebsräte darauf achten, dass
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Holger Zimmermann | Projektleiter
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