2023 sind Sozialwahlen. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland und findet nur alle sechs Jahre statt. Die IGBCE ruft alle Mitglieder und alle gesetzlich Versicherten dazu auf, sich an den Sozialwahlen 2023 zu beteiligen.
Gewählt werden Versichertenvertreter*innen und Arbeitgebervertreter*innen für die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen), die Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften.
Auf Versichertenseite treten vor allem Arbeitnehmer*innenorganisationen wie die Gewerkschaft IGBCE an. Gewählte IGBCE-Mitglieder vertreten in den Selbstverwaltungsgremien dann unsere Forderungen und Werte und setzen sich für eine versichertenorientierte Weiterentwicklung des Sozialversicherungssystems ein.
Die gewählten Selbstverwalter*innen beschließen den Haushalt ihres Sozialversicherungsträgers, bestimmen mit über die Leistungen, wählen den Vorstand und beschäftigen sich mit der zukünftigen Ausrichtung ihrer Krankenkasse – haben also ganz konkreten Einfluss auf künftige Sozial- und Gesundheitsleistungen.
Außerdem ist die soziale Selbstverwaltung eine Institution, die sich bewährt hat. Hier können Beitragszahler*innen mitbestimmen, was durch ihre und die Beiträge der Arbeitgeber*innen finanziert wird.