Immer ganz nah bei dir
Glückauf und herzlich willkommen auf der Internetseite des Bezirks Niederrhein.
Der Bezirk Niederrhein vereint die linke und die rechte Rheinseite der Region. Unser Wirkungskreis erstreckt sich von Mönchengladbach bis Essen und von Duisburg bis Kleve. Unser gemeinsames und klares Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen in den Betrieben. Gemeinsam mit unseren Betriebsrät*innen, Vertrauensleuten, Jugend und Ortsgruppen verfolgen wir täglich dieses Ziel!
Die kommenden Herausforderungen in unseren Betrieben und unserer Gesellschaft verlangen unsere maximale Gestaltungskraft in Betrieb und Politik.
Das Team des Bezirks Niederrhein schaut auf eine positive Zukunft, die wir mit allen Kräften, im Sinne der Mitglieder in unseren Betrieben, gestalten werden!
Mit.Mut.Machen!
Gustav-Sander-Platz 1
47119 Duisburg
Telefon: +49203281190
Telefax: +492032811920
E-Mail: bezirk.niederrhein@igbce.de
Anfahrtsbeschreibung
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Hinweis: bitte unbedingt vor Besuch anrufen!
Der Bezirk Niederrhein ist vom 22.12.2023 bis 01.01.2024 nicht besetzt.
Ab dem 02.01.2024 sind wir wieder für euch da.
In dringenden Rechtschutz-Fragen geben wir dir folgende Hinweise:
•Sollte die Gefahr einer Fristüberschreitung für einen Widerspruch bestehen, legt bitte selbst z. B. bei der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft, usw. schriftlich Widerspruch ein. Richtet den Widerspruch an die Adresse, von welcher der Bescheid an euch geschickt wurde (Aktenzeichen angeben). Fristablauf: 1 Monat ab Eingangsdatum des Bescheides bei euch.
•Gegen einen Widerspruchsbescheid ist die Klage an das Sozialgericht zu richten. Welches Sozialgericht zuständig ist, steht unter Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid. Hierzu wendest du dich an das für dich zuständige DGB- Rechtsschutzbüro.
•Solltet ihr von eurem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden. In diesem Falle wendest du dich sofort an das für dich zuständige DGB-Rechtsschutzbüro.
•Welches DGB-Rechtschutzbüro für dich zuständig ist? Das findest du auf folgender Website https://www.dgbrechtsschutz.de/wir/vor-ort/ oder mit einem Scan des QR-Codes heraus. Die DGB-Rechtsschutzbüros sind zwischen Weihnachten und Neujahr personell besetzt.
•Für alle anderen Anliegen kontaktierst du deinen IGBCE Bezirk (Name) bitte unter der Telefonnummer +49-203 28119-0
Wir danken für dein Verständnis und wünschen dir eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das Jahr 2024!