Unser Kollege Florian Hüfner ist als Gewerkschaftssekretär u.a. für die Gründung neuer Betriebsratsgremien zuständig. Hier beantwortet er fünf wichtige Fragen zu den anstehenden Betriebsratswahlen sowie zur Gründung eines neuen Betriebsrates.
Was sind die Aufgaben eines Betriebsrates?
Gesetzlich ist festgelegt, dass die Interessen der Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten werden. Neben dieser Hauptaufgabe arbeitet der Betriebsrat zum Wohle und Erhalt des Betriebes mit dem Arbeitgeber zusammen.
Hierbei hat der Betriebsrat eine Reihe von Mitbestimmungsrechten, um die Belange der Beschäftigten in die Entscheidungen der Geschäftsleitung einfließen zu lassen. Beispielsweise sind dies folgende Rechte:
Wann und wie oft finden die Betriebsratswahlen statt?
Gemäß Betriebsverfassungsgesetz finden die Betriebsratswahlen aller vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai statt. Um sich das Jahr besser merken zu können, sage ich immer: Es wird im Jahr der Fußballweltmeisterschaft der Herren gewählt. Demzufolge finden die regulären Betriebsratswahlen in diesem Jahr statt.
Wenn es noch keinen Betriebsrat gibt, dann kann jederzeit eine Wahl eingeleitet werden.
Wer kann zur Betriebsratswahl kandidieren? Und muss ich dafür Gewerkschaftsmitglied sein?
Vereinfacht gesagt kann man sagen, dass alle Kolleg*innen, die länger als sechs Monate in dem Betrieb arbeiten und älter als 18 Jahre alt sind, für den Betriebsrat kandidieren können.
Als IGBCE dürfen wir rechtlich nur unsere Mitglieder beraten und unterstützen. Aufgrund der Vielzahl von Themen, mit denen der Betriebsrat zu tun hat, zeigt unsere Erfahrung, dass unsere Unterstützung für die erfolgreiche Arbeit unerlässlich ist. Daher sollten alle Betriebsratsmitglieder bei uns Mitglied sein damit die jederzeitige Unterstützung gewährleistet ist.
Wie unterstützt Ihr die Betriebsräte bei ihrer Arbeit?
Wir unterstützen mit unserer rechtlichen Expertise. Zum einen haben alle Gewerkschaftsmitglieder einen Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht. Dieser reicht von der Erstberatung bis hin zur gerichtlichen Vertretung über unsere Anwälte des DGB-Rechtsschutz. Zum anderen beraten wir ebenso den Betriebsrat als Ganzes zu ihrer Arbeit.
Hierbei können die Betriebsräte nicht nur von dem Wissen der Gewerkschaftssekretäre, sondern auch von den Erfahrungen anderer Betriebsratsgremien profitieren, denn die IGBCE ist auch ein großes Netzwerk zum Austausch mit vielen Kolleg*innen.
Darüber hinaus stellen wir unseren Mitgliedern umfangreiche Informationsmaterialien zu den verschiedensten Themen der Betriebsratswahl kostenfrei zur Verfügung und bieten über unsere eigene Bildungsgesellschaft, die BWS, gute, unabhängige und praxisnahe Schulungen für die Betriebsratsarbeit an.
Was mache ich, wenn es bei mir im Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt?
Wie bereits erwähnt, kann jederzeit eine Betriebsratswahl eingeleitet werden. Dies kann zum einen durch drei wahlberechtige Arbeitnehmer*innen erfolgen oder zum anderen durch uns als Gewerkschaft.
Wir als IGBCE unterstützen unsere Mitglieder sehr gern bei der Einleitung und der Durchführung der Betriebsratswahlen. Die Erfahrung zeigt, wenn Kolleg*innen dies ohne Unterstützung versuchen, kann viel schief gehen bzw. die Wahl findet am Ende gar nicht statt.
Ich selbst bin bei uns im Bezirk für die Gründung von Betriebsräten zuständig und habe allein im Jahr 2021 fünf Neugründungen erfolgreich begleitet. Wer Fragen hierzu hat, kann sich gern an mich wenden: florian.huefner@igbce.de oder 03411407776.