IG BCE Bezirk Berlin-Mark-Brandenburg

Elke Swolinski zur Sozialpartnervereinbarung Inklusion

Die IG BCE hat Anfang September gemeinsam mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie die bundesweit erste Sozialpartnervereinbarung zum Thema Inklusion unterzeichnet. „Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können“, sagt Gewerkschaftssekretärin Elke Swolinski. Ein Interview zur neuen Sozialpartnervereinbarung.

Elke Swolinski
Foto: © P. Venus - Capital Headshots Berlin

Liebe Elke, wie ist die Sozialpartnervereinbarung Inklusion im Arbeitskreis der Schwerbehindertenvertretungen im Bezirk aufgenommen worden?

Die Treffen des Arbeitskreises können coronabedingt zurzeit nicht stattfinden. Ich habe aber die Kolleginnen und Kollegen informiert und wir haben in kleineren Runden diskutiert. Alle sind begeistert. dass es die Chemiesozialpartner als gemeinsame Aufgabe ansehen, Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen zu verwirklichen. Wir sehen darin einen Meilenstein, um eine umfassende betriebliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern.

Welche Bedeutung hat die neue Vereinbarung und wo wird sie ihre Wirkung entfalten?

Im Kern geht es um eine nachhaltige Kulturveränderung in den Unternehmen. Das bedarf besonderer Anstrengungen der Betriebsparteien und der Sozialpartner, genau darin liegt aber auch die Bedeutung der Sozialpartnervereinbarung Inklusion. In der Vereinbarung sind Module zur Förderung von Inklusion im Unternehmen und konkrete Handlungsfelder für die Umsetzung beschrieben.

In den Betrieben soll das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen und ihre Fähigkeiten geschärft und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde gefördert werden. Hierfür sind die Teilhabebedarfe in Arbeitsprozessen von Anfang an zu berücksichtigen, aktiv zu fördern und zu unterstützen. Barrierefreie Zugänge sind zu sichern – auch zu Aus- und Weiterbildung. Zusammengefasst bedeutet es, das eigenverantwortliche Handeln zu stärken und Ängste und Vorurteile abzubauen. Kurzum, die Barrieren in Köpfen, Gebäuden und Strukturen gehören weg!

Welche Schritte sollten nach der Unterzeichnung folgen?

Wir wollen die Vereinbarung in die Betriebe bringen und in Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen mit Leben füllen. Das soll auch über die Chemiebranche hinausgehen. Angesichts der aktuellen Situation werden wir voraussichtlich webbasierte Schulungen anbieten, um zunächst die gesamte Bandbreite und die Potenziale der Vereinbarung darzustellen und zu diskutieren. Unser Ziel ist, dass gemeinsame Aktivitäten in den Betrieben initiiert und umgesetzt werden.

Der Arbeitskreis der Schwerbehindertenvertretungen wird dazu betriebliche Aktionspläne entwerfen und konkrete Vorschläge für die Umsetzung in den Betrieben erarbeiten. Die Ergebnisse stellen wir dann der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die Entwicklung und Verbreitung guter Ideen ist ein ganz wichtiges Element bei der Umsetzung. Die Sozialpartnervereinbarung Inklusion ist für Arbeitgeber und IG BCE, Betriebsräte und Schwerbehindertenbeauftragte in der sich wandelnden Arbeitswelt eine verantwortungsvolle Aufgabe und zugleich Ansporn und Ermutigung!

Für Fragen zur Sozialpartnervereinbarung steht Gewerkschaftssekretärin Elke Swolinski unter zur Verfügung: elke.swolinski@igbce.de


Eine gekürzte Fassung des Interviews ist in der Zeitung „Im Bezirk unterwegs“/Ausgabe vom November 2020 zu finden. 

Link zur Sozialpartnervereinbarung Inklusion