IG BCE-Bezirk Augsburg

Aktuelle Infos zur Infektionsschutzregelung Bayern - Ampelregelung

Die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der bayerischen Staatsregierung wirft mehr Fragen auf, als Klarheit zu schaffen. Die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände veröffentlichen bereits Stellungnahmen, die wir aber so nicht teilen.

Corona - Arbeiten und Leben
Foto: © Archiv

Nachfolgend seht Ihr unsere rechtliche Einschätzung in Stichpunkten:

- 3G am Arbeitsplatz ist zulässig

- 2G nicht möglich, aufgrund fehlender Rechtsgrundlage

- Impfstatus muss nicht preisgegeben werden

- Kosten der Tests sind als Arbeitsschutzmaßnahme vom Arbeitgeber zu tragen

- Dokumentation: Es reicht zu erfassen, ob grundsätzlich eines der 3G´s erfüllt ist, aber nicht welches.
- Ab 01.11.2021 keine Entschädigungsleistungen nach § 56 Abs. 1
Infektionsschutzgesetz (bisher nur eine Empfehlung ohne Rechtswirkung)

Näheres in der Anlage

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