Machtzentrale: der Aufsichtsrat

Er ist das wichtigste Gremium im Betrieb – und ein zentrales Element der Unternehmensmitbestimmung: der Aufsichtsrat. Die Gewerkschafter der IGBCE bringen sich hier tagtäglich ein. Zum Wohl der Betriebe und der Beschäftigten. Denn eines ist nachgewiesen: Von der Mitbestimmung profitieren beide Seiten.

Er ist das wichtigste Gremium im Betrieb – und ein zentrales Element der Unternehmensmitbestimmung: der Aufsichtsrat.
Foto: © alvarez/ gettyimages

Mitbestimmung muss gestärkt werden

Die Demokratie im Betrieb über die Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu stärken, ist ein Markenzeichen des deutschen Wirtschaftsmodells. Unzählige Studien haben bewiesen, dass diejenigen Unternehmen weniger krisenanfällig sind, die sich eng mit den Arbeitnehmervertretern abstimmen. Zuletzt hatte sich das in der Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt, die deutsche Unternehmen wesentlich erfolgreicher bewältigt haben als Betriebe in anderen Teilen Europas. Hier zogen beide Seiten an einem Strang, fanden flexible Lösungen, die die Unternehmen stärkten und Arbeitsplätze dauerhaft sicherten. Die IGBCE setzt sich deshalb für eine weitere Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ein und fordert eine Senkung der Beschäftigtenzahl, ab der ein Aufsichtsrat gewählt werden darf.

Montanindustrie als Vorreiter

Das tut sie nicht zuletzt aus historischer Verantwortung. Schließlich war es unter anderem eine ihrer Vorgängergewerkschaften, durch deren Einsatz 1951 das erste deutsche Gesetz möglich wurde, das die Beteiligung der Beschäftigten sicherte – das Montan-Mitbestimmungsgesetz. Es gilt bis heute im Bergbau und in der Eisen- und Stahlindustrie. Hier reicht der Einfluss der Arbeitnehmerseite besonders weit, weil auf Kapital und Belegschaft je die Hälfte der Stimmen entfällt. Hinzu kommt ein neutrales Aufsichtsratsmitglied. Das 1976 in Kraft getretene Mitbestimmungsgesetz, das für Großunternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten gilt, besetzt das Gremium ebenfalls paritätisch – die Kapitalseite stellt jedoch den Vorsitzenden, der im Falle eines Patts ein Doppelstimmrecht geltend machen kann. In Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten stellen die Arbeitnehmer ein Drittel des Aufsichtsrats.

Belegschaft wählt ihre Vertreter

Die Arbeitnehmervertreter in großen Aufsichtsräten kommen sowohl aus dem Betrieb als auch von den Gewerkschaften direkt. Die einen kennen die Spezifika des Unternehmens und die Diskussionen in der Belegschaft genau, die anderen bringen Erfahrungen aus anderen Betrieben oder der Politik ein. Sie alle müssen sich der Belegschaft vorstellen und werden von ihr gewählt.  

FAQ zu Aufsichtsräten

Aufsichtsratswahlen

Hier erfährst du alles zu den Aufsichtsratswahlen und warum deine Stimme wichtig ist.