Foto: © Hill Street Studios/ gettyimages
Ohne Betriebsrat geht oft nichts
Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet sechs grundlegende Rechte des Betriebsrats: Informations-, Anhörungs-, Widerspruchs-, Beratungs-, Zustimmungsverweigerungs- und Mitwirkungsrecht. Rund um Arbeitszeitregelungen, Überstunden, Beurteilungsgrundsätze oder Weiterbildungsangebote ist das Unternehmen beispielsweise verpflichtet, die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Ohne Einigung gibt es keine Entscheidung – und es muss im Zweifel eine Einigungsstelle mit einer neutralen Person an der Spitze angerufen werden. Auch muss sich die Betriebsleitung in Fragen der Neuorganisation von Arbeitsabläufen oder vor Entscheidungen über die Gestaltung von Arbeitsplätzen mit dem Betriebsrat beraten.
Mehr Wähler als in der Politik
Die Betriebsräte werden alle vier Jahre von den Beschäftigten ihres Betriebes gewählt. An der letzten Wahl beteiligten sich in den 3.400 Betrieben im Organisationsbereich der IGBCE mehr als 70 Prozent der Arbeitnehmer – eine Beteiligung, die höher liegt als bei vielen Volksvertreterwahlen. Je höher die Wahlbeteiligung, desto stärker die Rückendeckung für den Betriebsrat in seiner täglichen Arbeit. Wir setzen uns für eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte ein und fordern seit Jahren härtere Strafen für Arbeitgeber, die Betriebsräte bei ihrer Arbeit behindern.
IGBCE als starker Partner
Die IGBCE versteht sich als starker Partner des Betriebsrats, dem sie mit Know-how und der gesamten Palette an Bildung und Expertise in Sachen „Gute Arbeit“, Arbeits- und Sozialrecht zur Seite steht. Die IGBCE bringt Betriebsräte zusammen, organisiert Austausch und vielfältige Lernangebote. Mit dem Blick von außen und der Erfahrung aus anderen Betrieben und Branchen ist die IGBCE das Betriebsnetzwerk schlechthin. Viele Fragen sind zudem innerbetrieblich nicht lösbar, wie zum Beispiel Leiharbeit, Elternzeit, Rente. Dafür brauchen wir den überbetrieblichen Schulterschluss. Inhalte aus Tarifverträgen, beispielsweise das Entgelt, darf der Betriebsrat auch nicht regeln, zum eigenen Schutz vor einer möglichen Erpressbarkeit. Für tarifvertragliche Regelungen wird eine starke Gewerkschaft gebraucht. Der Schulterschluss ist heute enger denn je: Drei von vier Betriebsräten unserer Branchen sind IGBCE-Mitglied, bei den Vorsitzenden sind es 88 Prozent.
FAQ zum Betriebsrat
Warum brauchen wir unbedingt einen Betriebsrat?
Nur der Betriebsrat hat die gesetzlichen Rechte auf Mitbestimmung im Betrieb. Gibt es keinen Betriebsrat, entscheidet das Unternehmen allein über Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit. Das heißt, ohne Betriebsrat werden Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Informationsrechte der Beschäftigten verschenkt.
Was kann ein Betriebsrat schon tun?
Die Mitbestimmungsrechte reichen von Entscheidungen über die Arbeitszeit über Personalfragen bis hin zu Sicherheit am Arbeitsplatz. Kurz gesagt, der Betriebsrat kümmert sich im Betrieb um gute Arbeit. Wer die Rechte des Betriebsrates behindert, macht sich strafbar!
Warum werden Betriebsratswahlen behindert?
Es kommt vor, dass Kandidaten zur Betriebsratswahl von den Arbeitgebern eingeschüchtert werden. Ist der Betriebsrat erst einmal gewählt, lässt der Widerstand oftmals nach. Meist hat sich der Arbeitgeber mit der Existenz des Betriebsrats abgefunden oder sieht, dass er von der Betriebsratsarbeit profitiert.
Ist ein Betriebsrat zu teuer?
Nein, es ist sogar erwiesen, dass Unternehmen mit einem Betriebsrat wirtschaftlicher arbeiten. Klar entstehen durch die Betriebsratsarbeit Kosten. Aber im Schnitt steigt die Produktivität eines Unternehmens um 25 Prozent mit einem Betriebsrat. Bei wirtschaftlichem Misserfolg suchen Unternehmen gern nach Schuldigen. Für schlechte Wirtschaftszahlen muss die Geschäftsleitung geradestehen und nicht der Betriebsrat.
Sind Betriebsräte noch zeitgemäß?
Auf jeden Fall. In einer sich ständig verändernden Unternehmenswelt sind Betriebsräte eine wichtige Konstante. Sie sind Experten in Sachen Arbeitsgestaltung und können so flexibel und schnell auf Veränderungen reagieren. Außerdem wollen die Beschäftigten zunehmend Einfluss auf ihren Arbeitsalltag nehmen und ihn individueller gestalten können – genau darum kümmert sich der Betriebsrat.
Welche Vorteile haben Beschäftigte durch den Betriebsrat?
Betriebsräte helfen in Krisenzeiten und schaffen Verlässlichkeit. Zum Beispiel haben sie durch betriebsinterne Arbeitszeitmaßnahmen und Kurzarbeit Entlassungen verhindert oder durch Betriebsvereinbarungen geholfen, Standorte zu sichern. Da Betriebsräte direkt aus der
Belegschaft gewählt werden, kennen sie ihre Betriebe sehr gut und können die Arbeitssituation der Beschäftigten sehr gut einschätzen – was den Beschäftigten direkt zugutekommt.
Warum Betriebsräte wählen?
Nur gewählte Betriebsräte sind echte Mitbestimmer. Es gilt: Je höher die Wahlbeteiligung, desto mehr unterstützt die Belegschaft den Betriebsrat bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. An der letzten Betriebsratswahl 2018 haben sieben von zehn Beschäftigten teilgenommen. Das ist ein starkes Signal für alle Betriebsräte.
Mit Betriebsrat brauchen wir keine Gewerkschaft, oder?
Die IGBCE ist der starke Partner neben dem Betriebsrat. Der Betriebsrat braucht heute viel Know-how und seine Gewerkschaft bietet die gesamte Palette an Bildung und Expertise in Sachen „Gute Arbeit“ und Arbeits- und Sozialrecht. Die Gewerkschaft bringt Betriebsräte zusammen, organisiert Austausch und vielfältige Lernangebote.
Mit dem Blick von außen und der Erfahrung aus anderen Betrieben und Branchen ist die IGBCE das Betriebsnetzwerk schlechthin – regional und branchenspezifisch. Viele Fragen sind zudem innerbetrieblich nicht lösbar, wie zum Beispiel Leiharbeit, Elternzeit oder Rente. Dafür brauchen wir den überbetrieblichen Schulterschluss. Inhalte aus Tarifverträgen, beispielsweise das Entgelt, darf der Betriebsrat auch nicht regeln. Zum eigenen Schutz vor einer möglichen Erpressbarkeit. Für tarifvertragliche Regelungen wird eine starke Gewerkschaft gebraucht.