Entgeltrahmentarifvertrag für Papierindustrie

Etappenziel erreicht: Entgeltgruppenkatalog steht

Ein Entgeltgruppenkatalog mit 13 Entgeltgruppen und dazu gehörigen Orientierungsbeispielen: Dem hat die Bundestarifkommission Papier Ende August einstimmig zugestimmt. In den Verhandlungen zum Entgelttarifvertrag in der Papierindustrie ist das ein großer Schritt.

3. Bundestarifverhandlung Papier
Foto: © Andreas Reeg

„Die Eingruppierung der Tätigkeiten ist der Kern eines Entgeltrahmentarifvertrages. Das ist gelungen, das haben wir für die Branche schon mal geschafft“, betont Frieder Weißenborn, Bundestarifsekretär Papier. 

Eine kleine Verhandlungskommission hatte die Entgeltgruppen in monatelangen Gesprächen mit der Vereinigung der Arbeitgeberverbände der deutschen Papierindustrie (VAP) herausgearbeitet.

Der Katalog beginnt mit „Tätigkeiten, die nach kurzer Einweisung verrichtet werden können“ (E1). Dazu gehören zum Beispiel Hilfstätigkeiten und saisonale Arbeiten als Aushilfs- und Zubringertätigkeiten. Die Entgeltgruppe E6 hingegen setzt eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung voraus und erfordert durch mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung vertiefte Fachkenntnisse und Fertigkeiten. Orientierungsbeispiele sind selbstständig arbeitender Handwerker, Tätigkeiten als Kraftwerker, Laborant oder in der kaufmännischen Sachbearbeitung.

In die Entgeltgruppe E12 fallen Aufgabenbereiche, die nach allgemeinen Richtlinien selbstständig und eigenverantwortlich bearbeitet werden. Die Tätigkeiten erfordern in der Regel einen Studienabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und langjährige Berufserfahrung. Das gilt unter anderem für Leiter mehrerer oder komplexer Meisterbereiche oder Führungskräfte ohne Personalverantwortung mit eigenem Zuständigkeitsbereich.

Weiter gehen die Gespräche mit dem VAP im Oktober. Dann wird es unter anderem um Besitzstandsregelungen und Entgeltgitter gehen.  Denn noch ist nicht geklärt ist, wie viel Entgelt es gleichwertig für Angestellte und Gewerbliche Arbeitnehmer*innen pro Entgeltgruppe gibt. „Das ist der Knackpunkt. Da geht es um Kosten für Unternehmen und Einkommen für Beschäftigte“, so Weißenborn, der sich auf zähe Verhandlungen einstellt. Ziel war ursprünglich, den Vertrag bis zum Gewerkschaftskongress im Oktober zum Abschluss zu bringen. Aufgrund „ernster Hindernisse“ sei das nun schwer möglich.

IG BCE und Arbeitgeber hatten sich im Tarifabschluss 2020 darauf geeinigt, das der Entgelttarifvertrag zur Realität werden soll. Dieser soll die Differenzierung zwischen Löhnen und Gehältern ablösen, um eine Gleichstellung von qualifizierter gewerblicher Tätigkeit (Löhne) und Angestelltentätigkeit (Gehälter) zu erreichen. Seitdem laufen die Verhandlungen zum Entgeltrahmentarifvertrag.

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