Die IG BCE ist Unterzeichnerin der „Charta der Vielfalt“

Einheit in Vielfalt

Jeder Mensch ist individuell und einzigartig. Gerade aus dieser Unterschiedlichkeit erwächst das Gemeinsame – getreu dem Leitspruch: Einheit in Vielfalt. Die IG BCE steht als Vertreterin der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren Branchen für die Akzeptanz, Förderung und Wertschätzung dieser Vielfalt. Um dies symbolisch zu verdeutlichen, unterzeichnete die IG BCE im Jahr 2017 die Charta der Vielfalt. 

Einheit durch Vielfalt - Charta der Vielfalt e. V.
Foto: © Charta der Vielfalt e. V.

Die Charta der Vielfalt ist eine 2006 ins Leben gerufenen Initiative zur Förderung der Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Ziel ist es, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Organisationen sollen hierfür ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Dabei sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. 

Kern der Initiative ist die Urkunde, deren Unterzeichnung eine Selbstverpflichtung darstellt, diese Werte in der eigenen Organisation umzusetzen. Über 3.300 Unternehmen und Institutionen mit insgesamt 13,1 Millionen Beschäftigten haben die Charta der Vielfalt bereits unterzeichnet. Unterstützt wird diese Initiative von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz. Schirmfrau des Trägervereins Charta der Vielfalt e.V. ist seit 2011 die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel. 

Die IG BCE hat im Jahr 2017 die Charta der Vielfalt im Beisein der damaligen Staatsministerin Aydan Özoğuz unterschrieben. Für Petra Reinbold-Knape, Mitglied im geschäftsführenden Hauptvorstand der IG BCE und zuständig für die Themen „Diversity“ und Antidiskriminierung, ist dies ein wichtiges Signal in die Organisation wie in die Gesellschaft hinein: „99 Nationen sind in der IG BCE beheimatet. Wir schätzen nicht nur die Vielfalt - wir leben und fördern sie. Nur so können wir als Organisation erfolgreich sein. Respekt und Wertschätzung jedem und jeder  Einzelnen gegenüber sind Bestandteile unserer gewerkschaftlichen Grundwerte. Dies bringen wir durch die Charta der Vielfalt zum Ausdruck.“ Die IG BCE sichert im Rahmen der Charta nicht nur eine respektvolle Organisationskultur zu, sondern verpflichtet sich damit auch, die Personalprozesse, den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie dem eigenen Leistungsanspruch anzupassen. Darüber hinaus soll die Charta nicht nur nach innen wirken, sondern auch nach außen: „Mit der Charta der Vielfalt setzen wir auch ein kraftvolles, gewerkschaftliches Zeichen für eine offene, solidarische und diskriminierungsfreie Gesellschaft“, betont Petra Reinbold-Knape. Ob am jährlich stattfindenden Diversity-Tag der Charta oder innerhalb der Internationalen Wochen gegen Rassismus - mit zahlreichen Aktivitäten wie Ausstellungen, Kampagnen, Infomaterial und Veranstaltungen, unter anderem der Fachabteilung „Diversity und Antidiskriminierung“, werden die Themen der Vielfalt in die Organisationsstrukturen getragen, um für die Potentiale und Bedarfe  einer vielfältigen Belegschaft zu sensibilisieren und Vorurteile abzubauen. 

Seit Jahrzehnten engagieren sich ganz konkret in ihrer täglichen Arbeit Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie die IG-BCE-Vertrauensleute zu Themen wie:

  • Prävention und betriebliche Wiedereingliederung
  • Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
  • Ausbildung und Berufsperspektiven für junge Menschen
  • Bedarfsgerechte Angebote für "berufsferne" Gruppen
  • Toleranz gegenüber anderen Religionen und Glaubensrichtungen
  • Alters- und alternsgerechtes Arbeiten
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie insbesondere bei Pflege und Kindern
  • Karrierechancen und gerechte Bezahlung für Frauen

Zu all diesen Themen gibt es tarifliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen (z.B. zum „Partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz“). Bereits vor der Charta, im Jahr 2008, wurde mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) eine Sozialpartnervereinbarung geschlossen unter dem Titel: „Vielfalt nutzen – Chancengleichheit verwirklichen“.

Dieses Engagement im Sinne der Vielfalt ist nicht nur Teil des Selbstverständnisses der IG BCE, sondern auch Teil der Satzung, wo in Paragraf 3 zu Grundsatz, Werten und Zielen der Organisation steht: 

"Die IG BCE orientiert ihr Handeln am solidarischen und respektvollen Miteinander, an sozialer Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Gleichberechtigung, unabhängig von Geschlecht, Alter, Qualifikation, Herkunft, Religion und Weltanschauung sowie politischer oder sexueller Orientierung."