LEAG

Beschäftigte sind abgesichert

IG BCE und Arbeitgeber haben sich beim Lausitzer Braunkohlekonzern LEAG auf ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten geeinigt. Der Tarifvertrag sieht einen grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und eine substanzielle Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds durch das Unternehmen vor. 

Kraftwerk Schwarze Pumpe

LEAG Kraftwerk Schwarze Pumpe

Foto: © Hartmut Rauhut

IG BCE und Arbeitgeber haben sich auf ein engmaschiges Sicherheitsnetz für die vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten geeinigt. Der Tarifvertrag sieht einen grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und eine substanzielle Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds durch das Unternehmen vor. Die Tarifkommission der IG BCE hat dem Vertragswerk einstimmig zugestimmt.

Lange stand die Einigung in der vierten Verhandlungsrunde auf der Kippe: Erst nachdem sich die IG-BCE-Tarifkommission nach einem zweitätigen Verhandlungsmarathon schon das Scheitern der Verhandlungen beschlossen hatte, lenkte die Arbeitgeberseite schließlich ein.

„Mit diesem Tarifvertrag fällt bei der LEAG niemand ins Bergfreie. Wir gestalten damit die Transformation der Energieversorgung sozial verantwortungsvoll und klimaverträglich“, sagt der stellvertretende Vorsitzende und Tarifvorstand der IG BCE, Ralf Sikorski. Die lange Zeit der nervenaufreibenden Unsicherheit sei für die Beschäftigten nun endlich vorbei. Sikorski betont: „Mit dem Tarifvertrag sichern wir die Beschäftigten ab und bieten ihnen gleichzeitig Perspektiven für die Zukunft.“

Der Tarifvertrag gilt für knapp 8.000 LEAG-Beschäftigte in Deutschland und hat eine Laufzeit bis Ende 2043. Er ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass die LEAG die Braunkohleanlagen bis 2038 sozialverträglich zurückführen kann. So sieht es das Anfang Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kohleausstiegsgesetz vor.

Wir haben erreicht:

  • den grundsätzlichen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
  • die Aufstockung des staatlichen Anpassungsgelds auf 85 Prozent des letzten Nettoentgelts
  • Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen und Vermittlung in andere Beschäftigung. Während der Qualifizierungsmaßnahmen besteht das Arbeitsverhältnis fort. Die Kosten der Maßnahmen trägt das Unternehmen.

Die IG BCE hat für diesen Abschluss mit den Beschäftigten in der Lausitz gestritten. So wie bei den Verhandlungen in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und später bei der politischen Umsetzung des Kohleausstiegs. Und nun auch in den Tarifverhandlungen mit dem Unternehmen. Die LEAG kann die Modernisierung der Region dank Milliarden-Entschädigung des Bunds vorantreiben. Die Beschäftigten verdienen es, dass der Konzern auch in sie investiert.