Deine Entlastungen in der Krise

Gas- und Strompreisbremse

Die stark gestiegenen Preise für Gas und Strom sind für viele Menschen in Deutschland zu einer großen Belastung geworden. Jetzt hat die Politik Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme beschlossen, um Privathaushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten. Damit wird ein weiterer Vorschlag der Gaskommission umgesetzt, die unter anderem von IGBCE-Chef Michael Vassiliadis geleitet wurde.

Gas- und Strompreisdeckel
Foto: © elephantlogic

Die finanziellen Belastungen für die Bevölkerung und Betriebe minimieren – das stand im Zentrum der Bemühungen der Gas- und Wärmekommission, die die Bundesregierung im vergangenen Spätsommer berufen hat. Denn in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 sind die Energiekosten in den vergangenen Monaten in immer neue Höhen geklettert. Die Regierung nimmt jetzt Milliarden in die Hand, um Privathaushalte und Unternehmen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Bundestag und Bundesrat haben den Plänen bereits zugestimmt.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Für Fernwärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten. So soll ein Sparanreiz beim Verbrauch erhalten bleiben, damit Deutschland gut durch den Winter kommt.

Die Gaspreisbremse tritt zwar erst im März formal in Kraft, wird allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet – und zwar mit der März-Abrechnung. Sie gilt für das Jahr 2023, eine Verlängerung bis zum April 2024 müsste noch extra entschieden werden.

Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf sieben Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Zudem tritt die Entlastung für die größten Industrieunternehmen bereits im Januar in Kraft.

Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Strompreisbremse soll durch eine Abschöpfung der Erlöse etwa von Ökostrom-Produzenten mitfinanziert werden, die stark von hohen Preisen profitiert haben.

Unternehmen, die staatliche Unterstützung bekommen, müssen Auflagen bei Boni und Dividenden für das Management hinnehmen. Wer insgesamt mehr als 25 Millionen Euro an Staatshilfe bekommt, darf bereits vereinbarte Boni und Dividenden nicht mehr erhöhen. Ab 50 Millionen sollen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden dürfen. Unternehmen müssen diese Unterstützung allerdings nicht in Anspruch nehmen und können in diesem Fall auch weiterhin Boni und Dividenden auszahlen.

IGBCE-Chef Michael Vassiliadis, der in der Kommission für Gas und Wärme an entsprechenden Vorschlägen mitgearbeitet hat, nannte die Maßnahmen „insgesamt wirklich ein gutes Paket“. Allerdings sollte die Regierung auch in weiteren Gesprächen auf EU-Ebene versuchen, in zwei wichtigen Punkten nachzusteuern. Diese beträfen vor allem große Firmen, die gleichermaßen auf hohe Strom- wie Gasmengen angewiesen seien. „Einige große energieintensive Unternehmen drohen aus den Hilfsprogrammen herauszufallen“, mahnte er. Denn in bestimmten Bereichen werde ein recht spezielles Kriterium für die Inanspruchnahme der Unterstützung im kommenden Jahr zugrunde gelegt: „Nur wenn sie im Gesamtjahr 2022 einen Einbruch um mindestens 40 Prozent beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen haben, greifen die Hilfen für solche Firmen.“ Das helfe aber Betrieben nicht, die in der ersten Hälfte des Jahres relativ gut dagestanden hätten - dann aber im dritten oder vierten Quartal wegen der verschärften Energie- und Rohstoffpreis-Inflation in Schwierigkeiten geraten seien. Vassiliadis wirbt deswegen für präzisere Konditionen.

Skeptisch sieht er den geforderten Dividendenverzicht für finanzmarktnotierte Großunternehmen, wenn diese hohe Hilfssummen erhalten wollen. Ein Einfrieren oder Absenken der bisherigen Ausschüttungshöhe wäre machbar gewesen, sagte er. Ein gänzliches Streichen dürfte hingegen in solchen Fällen problematisch werden, in denen Anleger diese Firmen dann durch Anteilsverkäufe abstrafen und ihnen so weiteres benötigtes Geld entziehen könnten. Alle anderen Elemente der Preisbremsen - insbesondere die Hilfen für Verbraucher, Haushalte und kleinere Firmen - findet Vassiliadis angesichts des Zeitdrucks unterm Strich gelungen.

Die IGBCE hat sich seit Beginn der Krise für ein gesamtgesellschaftliches Bollwerk gegen die Inflation eingesetzt. Nicht nur hat IGBCE-Chef Vassiliadis als Co-Vorsitzender der Kommission maßgeblich die entsprechenden Entlastungsvorschlägen mitentwickelt. Er erkämpfte auch die Möglichkeit eines steuer- und abgabenfreien, tariflichen Inflationsgeldes, das die Gewerkschaft in der Folge auch in den Tarifverhandlungen der Chemie-Industrie und weiteren ihrer Branchen sowie Unternehmen vereinbarte. Viele Beschäftigte aus unseren Branchen erhalten dementsprechend das tarifliche Inflationsgeld von bis zu 3000 Euro netto, in der Regel wird der Betrag in mehreren Tranchen ausgezahlt.


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