Deine Entlastungen in der Krise

Gas-Soforthilfe für Dezember

Die Gaspreise sind in den vergangenen Monaten in schwindelerregende Höhen gestiegen. Die Bundesregierung will Privathaushalte entlasten und übernimmt die Gas-Abschlagszahlungen für Dezember – damit setzt die Politik den Vorschlag der Gaskommission unter Leitung des Co-Vorsitzenden und IGBCE-Chefs Michael Vassiliadis um.

Gas-Soforthilfe für Dezember

Das bedeutet, dass Privathaushalte, die Gas oder Fernwärme beziehen, formal keine Abschlagszahlung für Dezember leisten müssen – der Staat springt mit der milliardenschweren Soforthilfe ein, um die Kundinnen und Kunden finanziell zu entlasten. Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, um die „Winterlücke“ zu schließen, bis im März die geplante Gaspreisbremse greift.

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar sind die Energiepreise im Allgemeinen und der Gaspreis im Besonderen stark angestiegen.  Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für Gas und Wärme, die IGBCE-Chef Michael Vassiliadis als Co-Vorsitzender anführte, hatte die Soforthilfe für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen vorgeschlagen – als erste Stufe eines Entlastungsverfahrens, mit dem die stark gestiegenen Gaspreise für Endverbraucher*innen abgemildert werden. „Die Menschen brauchen jetzt Hilfe“, sagte dazu der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis, der gemeinsam mit BDI-Präsident Sigfried Russwurm und der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm die Gaskommission leitete. Die Politik folgte dem Vorschlag, im November ging die Soforthilfe durch den Bundestag und Bundesrat.

Die konkrete Umsetzung der Gas-Abschlagszahlung für die einzelnen Endverbraucher*innen unterscheidet sich von Fall zu Fall. Ob und was Privathaushalte jetzt tun müssen, kannst du in unserem FAQ rund um die Abschlagszahlung nachlesen. Dort werden alle wichtigen Fragen rund um das Thema beantwortet.  

Gas-Soforthilfe: Wie funktioniert die Erstattung?

Privathaushalte, die Gas und Fernwärme beziehen, werden finanziell entlastet: Der Staat übernimmt im Dezember ihre Abschlagszahlung. Das Geld dafür fließt an die Energieunternehmen, die geben es dann an ihre Kundschaft weiter.  Wie und wann die Entlastung bei Privathaushalten ankommt, hängt jedoch von vielen Faktoren ab: Ob man Gas oder Fernwärme bezieht, ob man Mietpartei ist oder selbst Kund*in des Energieunternehmens und ob man die Rechnung per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung bezahlt.  

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