Vereinbarung von IG BCE und BAVC

Beschäftigte können freie Tage vorziehen

Um die Arbeitsplätze und die Unternehmen in der Chemiebranche zu schützen, haben sich IG BCE und BAVC auf eine Vereinbarung zur Bewältigung der Corona-Pandemie geeinigt. Damit wollen die Sozialpartner die Liquidität der Unternehmen kurzfristig verbessern und Beschäftigung sichern.

Auszubildende in der Chemie
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„Wir müssen und wir werden in der Pandemiekrise handlungsfähig sein“, betont der stellvertretende Vorsitzende der IG BCE und Tarifvorstand Ralf Sikorski. „An vielen Stellen versuchen wir Regelungen zu finden, die unseren Mitgliedern und ihren Familien helfen, die Krise gut zu überstehen.“

Deshalb haben sich IG BCE und BAVC darauf verständigt, die Ankündigungsfrist bei Kurzarbeit auf drei Tage zu verkürzen. Wird Kurzarbeit wegen einer behördlich angeordneten Betriebs-(teil-)schließung eingeführt, gilt diese Ankündigungsfrist in jedem Fall als gewahrt.

Wichtiger Punkt in der Vereinbarung ist die Möglichkeit, die freien Tage aus dem Chemie-Zukunftskonto vorzuziehen: Wenn Betriebe im Rahmen des Tarifvertrags Moderne Arbeitswelt die Option anbieten, den Zukunftsbetrag in freie Tage umzuwandeln, können sie per Betriebsvereinbarung die freien Tage für die Jahre 2021 und 2022 bereits 2020 zur Verfügung stellen. Das hilft insbesondere Eltern von betreuungspflichtigen Kindern.

Außerdem vereinfacht wurde die Regelung zum mobilen Arbeiten. Um während der Pandemie die Beschäftigten weitgehend vor Infektionen am Arbeitsplatz zu schützen, kann der Arbeitgeber auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten anordnen, sofern alle sonstigen Voraussetzungen gegeben sind.

Ebenfalls um Infektionsrisiken durch Kontakte im Betrieb und durch Arbeitswege zu reduzieren, kann ein Zwölf-Stunden-Schichtsystem im kontinuierlichen Schichtbetrieb eingeführt und die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden erhöht werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Gesetzgeber hierfür generell die Voraussetzungen schafft oder eine entsprechende behördliche Ausnahmeregelung vorliegt und dies mit dem Betriebsrat vereinbart wurde.

Für alle Chemie-Beschäftigten entfallen zudem die Ausschlussfristen: Ihre Ansprüche, zum Beispiel bei einer fehlerhaften Entgeltabrechnung, können sie auch länger als einen Monat rechtswirksam geltend machen. Diese Regelung wurden getroffen, weil es auch bei den Gerichten derzeit zu Verzögerungen kommen kann.

Vereinbart haben die Sozialpartner außerdem eine Öffnungsklausel für Akademiker. Normalerweise gelten für sie bei der Kurzarbeit bestimmte Regeln. Diese können aber vom 1. März bis zum 31. Dezember dieses Jahres außer Kraft gesetzt werden, sodass für sie die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Beschäftigen greifen.

Zusätzlich haben IG BCE und BAVC eine gemeinsame Clearingstelle eingerichtet, um Sachverhalts- und Zweifelsfragen schneller zu klären. Diese Stelle berät kurzfristig bei Bedarf, jedoch mindestens wöchentlich. Die Regelungen sind bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Sikorski unterstreicht: „Wir werden darauf achten, dass mögliche Einschnitte immer angemessen und neben Liquiditätsfragen vor allem die soziale und finanzielle Situation unserer Mitglieder berücksichtigt wird und die Arbeitsplätze sichert.“ Dafür ist die IG BCE zurzeit auch mit anderen Arbeitgeberverbänden in Gesprächen, um auch hier gegebenenfalls entsprechende Vereinbarungen zur Überwindung der Pandemie-Folgen abzuschließen.